Berliner Zeitung: Kommentar zum brandenburgischen Urteil gegen die Zurschaustellung eines Nazi-Tattoos:
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gegen das System opponiert zu haben. So wie die NPD sich gern als
einzige wahre Opposition im Staate stilisiert. Doch warum war der
Angeklagte dann so halbherzig? Er hat ganz offensichtlich eine klare
politische Meinung, die er in der Öffentlichkeit gern offen zur Schau
trägt und die nicht staatskonform ist. Aber im Gericht schweigt er.
Warum sagt er dort seine Meinung nicht? In früheren Zeiten nutzten
politische Aktivisten eine Anklagebank gern als politische Bühne für
ihre Ansichten. Dieser Angeklagte aber schwieg nur. Wie feige.
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Datum: 22.12.2015 - 17:06 Uhr
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