Baufinanzierung eines Mehrgenerationenhauses
ID: 1303912
bringt das nicht nur im Alltag Vorteile mit sich. Wer geschickt
agiert, sichert sich mit dem Modell Mehrgenerationenhaus attraktive
Steuervorteile. Hintergrund: Kinder kaufen die Immobilie und
vermieten an die Eltern deren künftigen Alterssitz. "Durch das
Mietverhältnis können große Teile der Anschaffungs- und
Renovierungskosten abgesetzt werden, so sparen beide Parteien Geld",
erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24 (https://www.baufi24.de/).
Mehrgenerationenhäuser haben einen großen Vorteil: die
Generationen helfen sich gegenseitig im Haushalt, bei der
Kinderbetreuung oder unterstützen sich in Krankheitsfällen. Bei dem
Vermietermodell müssen Käufer zwar Steuern auf ihre Mieteinnahmen
zahlen. Im Gegenzug sind aber alle Aufwendungen, die mit dem Erwerb
und der Instandhaltung der vermieteten Wohnung in Zusammenhang
stehen, als Werbungskosten abzugsfähig. Zu den Kosten, die steuerlich
geltend gemacht werden können, gehören beispielsweise die
Kreditzinsen für die Finanzierung der elterlichen Wohnung, Kosten für
die Renovierung, die Betriebskosten sowie die Abschreibung des
Objekts. Je nach Objekt und Alter der Immobilie können Käufer in der
Regel 2 bis 2,5 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudeanteils pro
Jahr abschreiben.
Zwei wichtige Voraussetzungen müssen Interessierte erfüllen, um
das Modell richtig umzusetzen. Zum einen muss der Wille da sein, auf
lange Zeit Gewinne erzielen zu wollen und zum anderen sollte das
Mietverhältnis so gestaltet sein, wie es unter Fremden üblich ist.
Folglich muss eine schriftliche offizielle Mietvereinbarung
unterschrieben werden. Außerdem sollten Großeltern die Miete auf das
Konto ihrer Kinder überweisen, anstatt sie bar zu entrichten. Auch
eine offizielle Betriebskostenabrechnung sowie eine genaue
Aufschlüsselung der Renovierungskosten sind notwendig. Am einfachsten
wird es, wenn beide Wohnungen als komplett voneinander getrennte
Objekte gesehen und behandelt werden.
Die Alternative zum Vermietungsmodell ist, dass beide Generationen
die eigene Haushälfte kaufen. Dies hat zur Folge, dass steuerlich
nicht so viel abgeschrieben werden kann. Denn als Eigenheimbesitzer
dürfen die Parteien der Finanzbehörde für Renovierungs-,
Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen gerade mal 20 Prozent des
Handwerkerlohns abschreiben. "Zudem akzeptiert der Fiskus nur das
Honorar für die Arbeitsleistung und Materialkosten bleiben zum
Beispiel komplett aus", erklärt Scharfenorth. Wie monatliche Raten
aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen
Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln
Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
Über Baufi24
Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
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https://www.baufi24.de/
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Unternehmenskontakt: Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth,
Tel. +49 (0) 800 808 4000 E-Mail: redaktion@baufi24.de
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Datum: 29.12.2015 - 10:00 Uhr
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