Nachlass des GmbH-Gesellschafters: Vererben der Gesellschaftsanteile

Nachlass des GmbH-Gesellschafters: Vererben der Gesellschaftsanteile

ID: 1305590

Nachlass des GmbH-Gesellschafters: Vererben der Gesellschaftsanteile




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html
Die Anteile an einer GmbH gehören zum Nachlass eines GmbH-Gesellschafters. Dementsprechend wichtig ist es, frühzeitig zu regeln, wem die Gesellschaftsanteile im Erbfall zufallen sollen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Erbrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html) sieht vor, dass automatisch die gesetzliche Erbfolge eintritt, wenn der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag nichts anderes bestimmt hat. Bei einem GmbH-Gesellschafter gehören nicht nur das Barvermögen oder Immobilien zum Nachlass, sondern auch die Anteile an der Gesellschaft. In ihrem eigenen Interesse und auch im Interesse der Gesellschaft sollten sich GmbH-Gesellschafter frühzeitig Gedanken darüber machen, wem die Anteile im Erbfall zufallen sollen.

Werden keine anderen Verfügungen getroffen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann würden die Gesellschaftsanteile im Erbfall an die Familie, Ehepartner, Kinder, etc. fallen. Sollten diese wenig Interesse an dem Unternehmen haben, nicht geeignet sein oder auch um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, können in einem Testament oder Erbvertrag auch andere Personen bedacht werden. Dazu müssen aber verschiedene erbrechtliche Regelungen, wie z.B. der Pflichtteilsanspruch, beachtet werden.

Eine sinnvolle Regelung des Nachlasses ist auch im Interesse der GmbH und der übrigen Gesellschafter. Erbstreitigkeiten oder auch die geringe Eignung eines Erben können das Unternehmen lähmen und auch in der Existenz gefährden. Um Schaden von dem Unternehmen abzuwenden, sollten bereits im Gesellschaftsvertrag entsprechende Regelungen vereinbart werden und ggfs. in die Satzung der GmbH aufgenommen werden. So kann beispielsweise der Übergang der Unternehmensanteile auf die übrigen Gesellschafter vereinbart oder ähnliche Abmachungen getroffen werden. Diese müssen aber wiederum im Einklang mit dem Erbrecht stehen.



In diesen Fällen ist eine umfassende juristische Beratung sowohl im Erbrecht als auch im Gesellschaftsrecht notwendig. Betroffene können sich dazu an interdisziplinär agierende Kanzleien wenden. Die kompetenten Rechtsanwälte in den verschiedenen Rechtsgebieten beraten und finden eine Lösung, die sowohl die Interessen der Erben und des Erblassers als auch die Interessen der übrigen Gesellschafter berücksichtigt und zum Wohl aller Beteiligten beiträgt.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  Thüringische Landeszeitung: Kein Frieden in Sicht - Korea: Egal, ob Wasserstoffbombe oder nicht / Kommentar von Florian Girwert zum nordkoreanischen Atombombentest VW Abgasskandal: US-Regierung reicht Klage ein
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.01.2016 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1305590
Anzahl Zeichen: 2676

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 391 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nachlass des GmbH-Gesellschafters: Vererben der Gesellschaftsanteile"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z