Berliner Zeitung: Kommentar zu den Rufen nach Gesetzesverschärfungen nach den Kölner Exzessen:
ID: 1306344
Überbietungswettbewerb - wessen Ruf nach der Härte des Rechtsstaats
der lauteste und wessen Härte des Rechtsstaats die härteste sei - ist
ebenso peinlich wie er hoffentlich folgenlos bleiben wird. Er ist
peinlich, weil das Gesetz bereits heute in gravierenden Fällen - zum
Beispiel sexuelle Nötigung -, Ausweisungen zulässt und Fachleute
daran erinnern, dass das geltende Recht schon derart rigide ist, dass
eine weitere Verschärfung sinnlos wäre. Er ist peinlich, weil auch
eine noch so sehr verschärfte Ausweisungspraxis ihre Grenzen in
Artikel 3 der Genfer Menschenrechtskonvention findet, wonach für
Staaten, in denen einem Bewerber Folter oder unmenschliche Behandlung
droht, ein Abschiebeverbot besteht.
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Datum: 08.01.2016 - 15:47 Uhr
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