Filterförderung wird 2016 fortgesetzt
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von Dieselpartikelfiltern. Der Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat heute darauf hingewiesen, dass eine
entsprechende Förderrichtlinie nunmehr beschlossen und im
Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Danach gibt es in diesem
Jahr weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 260 Euro, der beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausschließlich
via Internet unter www.bafa.de zu beantragen ist.
Bereits kurz vor Jahresende 2015 wurde bekannt, dass von dem
Fördertopf in Höhe von 30 Millionen Euro lediglich rund ein Fünftel
abgerufen worden war. Aus diesem Grund wurde der Förderzeitraum nun
verlängert. Die Antragstellung ist ab sofort bis einschließlich 15.
November 2016 möglich. Bis dahin muss der Antrag beim BAFA
eingegangen sein. Gefördert werden Filternachrüstungen, die in der
Zeit vom 1. Januar bis 30. September 2016 vorgenommen werden.
Pressekontakt:
Claudia Weiler,
ZDK-PR-Referentin,
Tel.: 0228/ 91 27 273
E-Mail: weiler@kfzgewerbe.de;
Internet: www.kfzgewerbe.de
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Datum: 12.01.2016 - 15:43 Uhr
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