Kölner Stadt-Anzeiger: Ex-Verfassungsrichter wirft Merkel Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch in der Flüchtlingspolitik vor / Michael Bertrams: Alleingang der Grenzöffnung war Akt der Selbstermächtigung
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Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams,
hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Flüchtlingspolitik
Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch vorgeworfen.
"Im Alleingang hat sie Hunderttausende Flüchtlinge ins Land gelassen.
Das war zwar sehr mitfühlend, geschah aber ohne erkennbaren Plan",
schreibt Bertrams in einem Beitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Mittwoch-Ausgabe). Merkels Vorgehen werfe die verfassungsrechtliche
Frage auf, ob sie dazu überhaupt legitimiert war. "In unserer
repräsentativen Demokratie liegen alle wesentlichen Entscheidungen -
gerade auch solche mit Auswirkung auf das Budget - in den Händen der
vom Volk gewählten Abgeordneten" so Bertrams mit Hinweis auf
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Parlamentsvorbehalt
für den Einsatz bewaffneter deutscher Truppen im Ausland. Ohne
parlamentarische Zustimmung dürfe es solche Einsätze nicht geben.
"Kann also schon die Entsendung einiger hundert Soldaten nach Mali
nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen, dann ist diese erst recht
erforderlich, wenn es um die Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge
geht", so Bertrams. "Merkels Alleingang war deshalb ein Akt der
Selbstermächtigung." Man könne auch von einer "selbstherrlichen
Kanzler-Demokratie" sprechen, so der Jurist, der von 1994 bis 2013 an
der Spitze des Münsteraner Verfassungsgerichtshofs stand.
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Datum: 13.01.2016 - 01:00 Uhr
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