Steuerhinterziehung: Druck steigt - Ausweg Selbstanzeige
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Steuerhinterziehung: Druck steigt - Ausweg Selbstanzeige

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Wer Steuern hinterzogen hat und gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch machen möchte, sollte handeln. Eine Selbstanzeige ist nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterzieher können nicht damit rechnen, dass der Druck der Steuerfahndung nachlässt. Das haben die meisten Finanzminister unmissverständlich klar gemacht. Wer noch unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus verbirgt, sollte handeln. Wann die Steuerhinterziehung entdeckt wird, dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein. Dann können empfindliche Strafen wegen Steuerhinterziehung drohen.
Solange die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde, besteht noch die Möglichkeit eine strafbefreiende Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)zu stellen. Allerdings wird die Zeit langsam knapp. Denn in kommenden Jahr beginnt der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten. Auch ehemalige Steueroasen beteiligen sich daran. Bereits zum 31. Dezember 2015 mussten die Finanzinstitute den Altbestand der Konten erfassen. Haben sich zu diesem Zeitpunkt noch unversteuerte Einkünfte auf den Konten befunden, dürften diese bald entdeckt werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt der einzige Ausweg, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
Auch wenn der Zeitdruck auf die Steuersünder steigt, sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt abgegeben werden. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sie muss vor allen Dingen auch vollständig und fehlerfrei sein. Dabei hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Selbstanzeige formuliert, die von einem Laien kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen sind. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nur mit fachkundiger Hilfe und nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass die Selbstanzeige dann fehlerhaft wird und deswegen missglückt, ist groß.
Damit das nicht passiert, können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie auch strafbefreiend wirken kann.
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Datum: 13.01.2016 - 10:46 Uhr
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