friedola Gebr. Holzapfel GmbH insolvent

friedola Gebr. Holzapfel GmbH insolvent

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friedola Gebr. Holzapfel GmbH insolvent




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH hat am 23. Dezember 2015 Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Eschwege hat das vorläufige Insolvenzverfahren am gleichen Tag eröffnet (Az.: 3 IN 73/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Obwohl die Anleger der Mittelstandsanleihe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html)(ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ), die die friedola Gebr. Holzapfel GmbH im Jahr 2012 begeben hat, zu Zugeständnissen bereit waren und damit den Weg für ein Sanierungskonzept frei gemacht haben, ist das Unternehmen nun insolvent. Als Gründe für den Insolvenzantrag nannte die friedola Gebr. Holzapfel GmbH Verzögerungen bei den Zahlungseingängen und einen Maschinenschaden, der zu einem Ausfall eines Teils der Produktion geführt habe. Die daraus resultierenden Umsatzeinbußen führten zu einer Liquiditätslücke, die das Unternehmen nicht mehr schließen konnte und daher Insolvenzantrag stellte.

Wie die friedola Gebr. Holzapfel GmbH mitteilte, wurde das Sanierungskonzept schon in Teilen umgesetzt. Dazu haben auch die Anleger ihren Teil beigetragen. Sie stimmten den veränderten Anleihebedingungen zu, die zu einer längeren Laufzeit bis 2020 und zumindest einer vorübergehenden Reduzierung der Zinsen führte. Durch die Insolvenz des Unternehmens hat sich die Situation der Anleihegläubiger nun erneut verschlechtert. Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Investition fürchten. Damit es nicht so weit kommt, können sich die Anleger in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Anleihegläubiger ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Mit welcher Insolvenzquote die Gläubiger dann rechnen können, lässt sich derzeit noch nicht sagen. In der Regel muss aber mit finanziellen Verlusten gerechnet werden. Die Anleger haben aber noch weitere rechtliche Möglichkeiten. Sie können z.B. auch prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.



So kann geprüft werden, ob Prospektfehler vorliegen, die zu Schadensersatzansprüchen führen. In Betracht können auch Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung kommen. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden.

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Datum: 15.01.2016 - 09:30 Uhr
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