Depotverträge können widerrufen werden
ID: 130889
Komplette Rückabwicklung von Depotverträgen für Networker möglich!

(firmenpresse) - Wie das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 24. August 2009, AZ 16 O 118/09 entschied, steht Existenzgründern ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht kann auch nach Ablauf von 2 Wochen ausgeübt werden, wenn die Depotpartner nicht ordnungsgemäß belehrt wurden.
Die Richter entschieden, dass es sich bei den Depotverträgen um Ratenlieferungsverträge handele. Diese seien nach Maßgabe der §§ 355, 505 Abs. 1 Nr. 3 BGB zu beurteilen.
Das Oberlandesgericht Oldenbrug hat die Entschediung durch Hinweisbeschluss unter dem Aktenzeichen 9 U 42/09 bestätigt.
Das Urteil hat weitreichende Folgen. Wenn Vertriebspartner eines Networkmarketing Unternehmens, die ein Depot betreiben, ihre Depotverträge widerrufen, muss der gesamte Vertrag rückabgewickelt werden. Voraussetzung ist, eine nicht erfolgte oder falsche Widerrufsbelehrung. Konsequenz ist die Erstattung der Kompensationsgebühr oder Uprgradegebühr und die Rückgabe aller Waren. Den Depotpartnern muss dann das gezahlte Geld zurückerstattet werden.
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Datum: 28.10.2009 - 11:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.10.2009
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