Das OMT-Programm: Überschreitet die EZB ihr Mandat?

Das OMT-Programm: Überschreitet die EZB ihr Mandat?

ID: 1311223

Neue Publikation des GRIN Verlags thematisiert die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank in der Eurokrise aus juristischer Perspektive



(Bildquelle: Andrey Burmakin @Shutterstock.com)(Bildquelle: Andrey Burmakin @Shutterstock.com)

(firmenpresse) - Im Juni 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof in einer Vorabentscheidung das Outright Monetary Transactions-Programm der Europäischen Zentralbank für rechtmäßig. Dieses OMT-Programm wurde 2012 während der europäischen Finanzkrise durch die EZB beschlossen. Es erlaubt den potenziell uneingeschränkten Ankauf von Staatsanleihen im Euro-Währungssystem. Allein die Verkündung des Programms führte zu einer Beruhigung der Finanzmärkte. Unter Juristen und Ökonomen dagegen führte die Ankündigung zu kontroversen Diskussionen. Der EZB wurde vorgeworfen, die Grenzen ihres Mandats überschritten und somit einen ultra-vires-Akt begangen zu haben.

Mit dem Urteil von 2015 widersprach der EuGH der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts. Eine endgültige Entscheidung wurde damit jedoch nicht getroffen. Das BVerfG hatte sich eine abweichende Letztentscheidung vorbehalten - für den Fall, dass der EuGH das OMT-Programm für rechtskonform erklärt. Das Urteil wird für Anfang 2016 erwartet.

Larissa Naujoks publiziert nun im GRIN Verlag Ihre Masterarbeit "Das OMT-Programm der EZB unter gerichtlicher ultra-vires-Kontrolle. Untersuchung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-62/14" (http://www.grin.com/de/e-book/313618/).

Kontroverse um die Letztentscheidungskompetenz über ultra-vires-Akte

In den Mittepunkt der Arbeit "Das OMT-Programm der EZB unter gerichtlicher ultra-vires-Kontrolle" (http://www.grin.com/de/e-book/313618/) stellt Naujoks die Frage, wem letztlich die ultra-vires-Kontrolle obliegt - dem Europäischen Gerichtshof oder den nationalen Verfassungsgerichten? Die Autorin skizziert zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen des Verhältnisses zwischen deutschem und europäischem Recht, porträtiert die Aufgaben der EZB und erläutert die ultra-vires-Doktrin. Diese Ausführungen bilden die Grundlage für die Untersuchung des konkreten Rechtsfalls. Der EuGH und das BVerfG vertreten konträre Positionen hinsichtlich der Frage, ob die EZB mit dem Beschluss des OMT-Programms einen ultra-vires-Akt begangen hat. In der unterschiedlichen Beurteilung kommt, so arbeitet die Autorin präzise heraus, der Konflikt zwischen der europarechtlichen Sichtweise des Europäischen Gerichtshofs und der verfassungsrechtlichen Sichtweise des Bundesverfassungsgerichtes zum Ausdruck.



Naujoks referiert die verschiedenen Auffassungen gekonnt und wägt die Argumente des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes gegeneinander ab. Auf Grundlage dieser Erörterung prognostiziert Naujoks den weiteren Gang der Ereignisse und die mögliche Argumentation des Bundesverfassungsgerichts. Ob sie mit dieser Prognose das tatsächliche Urteil vorweg nimmt, wird die anstehende Verkündung zeigen.

Die Autorin

Larissa Naujoks absolvierte ein duales Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg zum Bachelor of Laws. Für ihre Bachelorarbeit "Die Rechtsprechung des EuGH und ihre Auswirkung auf das nationale Umsatzsteuerrecht" erhielt die Autorin die Maximalpunktzahl sowie den Preis der Professor Ralf Wuttke-Stiftung für die beste Bachelorthesis. Ihre Masterarbeit "Das OMT-Programm der EZB unter gerichtlicher ultra-vires-Kontrolle" (http://www.grin.com/de/e-book/313618/) im Rahmen des Kooperationsstudiengangs der drei großen Berliner Universitäten widmete Larissa Naujoks erneut dem EuGH und dessen umstrittenen Urteil vom 16.06.2015.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 21.01.2016 - 11:20 Uhr
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