Agrofinanz GmbH / Kleve: Insolvenzverfahren eröffnet, oder nicht?

Agrofinanz GmbH / Kleve: Insolvenzverfahren eröffnet, oder nicht?

ID: 1311614

...und kriegt der Anleger sein Geld zurück?



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(firmenpresse) - I) Keine Eröffnung !

Vorab ist hinsichtlich der Agrofinanz GmbH festzustellen, dass das Amtsgericht Kleve das Insolvenzverfahren gegen die Agrofinanz nicht eröffnet hat. Schon gar nicht am 04.01.2016.


II) Verfahrensstand vorläufiges Insolvenzverfahren

Es wurde lediglich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Dies führte zur Einleitung des Insolvenzeröffnungsverfahrens und zur Bestellung des vorläufigen (!) Insolvenzverwalters (Piepenburg).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ein Gutachten anfertigen, um festzustellen, ob Insolvenzgründe vorliegen und ob die Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens durch das noch vorhandene Vermögen des insolventen Unternehmens (Insolvenzmasse) gedeckt sind.
In der Zwischenzeit wird der vorläufige Verwalter die Insolvenzmasse sichern, indem er als vorläufiger Insolvenzverwalter etwaige Verfügungen der Geschäftsführung der Agrofinanz von seiner Zustimmung abhängig macht und Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern, mit Hinweis auf den Beschluss des Amtsgerichts Kleve verhindert oder bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen beendet.


III) Weiterer Ablauf

Sollte der vorläufige Verwalter genug verwertbare Masse finden, wird dann das (reguläre) Insolvenzverfahren durch das Gericht eröffnet und eine Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen bei dem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter bestimmt. In der Regel wird der vorläufige auch zum endgültigen Verwalter bestimmt. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird auch eine Gläubigerversammlung einberufen in der den gerichtlich bestellten Verwalter über dass Verfahren berichtet und von den Gläubigern bestätigt oder abberufen wird.
Die derzeitige (Gutachter-) Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters (Piepenburg) wird mindestens 2- 3 Monate dauern; erst dann werden die Anleger überhaupt wieder etwas vom Gericht oder Verwalter hören. Vorherige Nachfragen bei Verwalter und Gericht sind daher genauso sinnlos, wie Versuche Insolvenzforderungen bei einem nur vorläufigen Verwalter anzumelden.


Ob der vorläufige Verwalter überhaupt Vermögen bei dem Unternehmen Agrofinanz findet, bleibt abzuwarten und kann derzeit nicht beantwortet werden.


IV) Was erwartet die Anleger?

Anleger können sich darauf einstellen, dass der endgültige Verwalter (Piepenburg??) alles tun wird, um eine möglichst hohe Insolvenzmasse aufzufinden, da von der Höhe der Masse seine Vergütung abhängt. Der Insolvenzverwalter arbeitet im Auftrag des Gerichts, nicht im Interesse der Anleger.

-Anleger müssen weiter davon ausgehen, dass - schon aufgrund des BaFin Verbots - ein Rückkauf der Ölbäume zum Verkaufspreis, wie es die Agrofinanz den Anlegern versprochen hatte, nicht erfolgen wird und auch keine weiteren Mietzahlungen (!) für die Ölbäume erfolgen werden.
-Anleger müssen zudem befürchten, dass der zukünftige Insolvenzverwalter auch versuchen wird sogar die bereits geschädigten Anleger in Anspruch zu nehmen, um die Insolvenzmasse zu vergrößern. Sollte der endgültige Verwalter etwa feststellen, dass der Verkauf der Palmbäume ohne ihren Grund & Boden auch nach dem Recht Ecuadors unwirksam war, oder ein Verkauf der Palmen aus sonstigen Gründen unmöglich war, könnte er auf die Idee verfallen, die an die Anleger gezahlte “Palm- Miete“ zurückfordern.
-Anleger müssen damit rechnen, dass in einem Insolvenzverfahren in der Regel nur ein geringer Teil der angemeldeten Gläubigerforderungen bezahlt wird.


V) Was sollten Anleger tun?

-Anleger sollten sich daher schon für das Insolvenzverfahren anwaltliche Unterstützung zu suchen, um die eigenen Rechte zu sichern und bei der Forderungsanmeldung keine Fehler zu machen.
-Anleger sollten, unabhängig von dem Insolvenzverfahren, Haftungsansprüchen gegen die Unternehmensverantwortlichen wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften (hier: Einlagengeschäft) geltend machen.
-Anleger sollten weiter ihre Anlageberater oder Vermittler wegen Verletzung ihrer vertraglichen Aufklärungspflichten auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, sofern sie nicht vollumfänglich von diesen über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurden

… und vor allem sollten Anleger zumindest jetzt, nach Schadenseintritt, kompetente Hilfe von spezialisierten Anwaltskanzleien in Anspruch nehmen, um den eingetretenen Schaden auszugleichen
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Datum: 21.01.2016 - 20:12 Uhr
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