Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

ID: 131188

Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen



(pressrelations) - >Der Bundesgerichtshof hat heute erneut einer Klage von Kunden eines Gasversorgers gegen Preiserhöhungen stattgegeben, weil die Preisanpassungsklauseln, die der Gasversorger in den Erdgas-Sonderverträgen mit den klagenden Kunden verwendet hat, wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden unwirksam sind.

Die Parteien stritten um die Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen, die von der Beklagten, einem regionalen Energieversorgungsunternehmen in Norddeutschland, einseitig vorgenommen wurden. Die Kläger sind Sondervertragskunden, die zu einem gegenüber dem Grundversorgungstarif des Unternehmens günstigeren Tarif für die Vollversorgung von Haushaltskunden ("s. Erdgas basis plus") beliefert werden. Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sind vorformulierte Verträge verschiedener Fassungen. In den Verträgen heißt es unter anderem:

Fassung A (Vertragsschluss 1990 bis 1996):

"4. Preisänderungsbestimmungen

Die oben benannten Ausgangsgrundpreise gelten bei einem Monatstabellenlohn von 2.674,54 DM (Stand 1.3.1984). ?
Der obige Ausgangsarbeitspreis gilt bei einem Preis für extra leichtes Heizöl von 64,39 DM/100 l ohne Steuer (Stand 1.4.1984). ?

Für den Lohn und für das Heizöl gelten jeweils die von dem Vorlieferanten der S. [Rechtsvorgängerin der Beklagten] in Ansatz gebrachten Werte. Bei einer Änderung des Lohnes oder der Lohnbasis und der Preise für Heizöl behalten sich die S. [Rechtsvorgängerin der Beklagten] eine entsprechende Anpassung der Gaspreise vor. Der Messpreis ist hiervon ausgenommen.

Die Preise werden jeweils zum 1.04. und 1.10. eines jeden Jahres überprüft. Preisänderungen werden dem Kunden durch individuelle Rundschreiben oder durch Veröffentlichung in der Presse bekannt gegeben.
?"
Fassung B (Vertragsschluss 1997 bis 2001):

"4. Preisänderungsbestimmungen

Die S. [Rechtsvorgängerin der Beklagten] sind berechtigt, die vorgenannten Preise im gleichen Umfang wie ihr Vorlieferant an die Lohnkosten- und die Heizölpreisentwicklung anzupassen.


?"
Fassung C (Vertragsschluss ab 2002):

"§ 3 Preisänderungsbestimmungen

Die s. [Beklagte] ist berechtigt, die genannten Preise im gleichen Umfang wie ihre Vorlieferanten an die Lohnkosten- und die Heizölentwicklung anzupassen. Bei einer Änderung der Preisänderungsklausel oder sonstiger Bestimmungen in den Erdgasbezugsverträgen kann die s. [Beklagte] auch für diesen Vertrag eine entsprechende Anpassung verlangen.

?"

Das beklagte Unternehmen erhöhte den Arbeitspreis Erdgas zum 1. Oktober 2004, zum 1. Januar 2005, zum 1. Oktober 2005 und zum 1. Januar 2006. Die Kläger widersprachen den Preiserhöhungen. Mit ihrer Klage haben sie die Feststellung begehrt, dass die Preiserhöhungen unbillig und unwirksam sind. Das Landgericht Bremen hat der Klage stattgegeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die umstrittenen Gaspreiserhöhungen unwirksam sind, weil die Preisanpassungsklauseln in den Formularverträgen einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht standhalten und deshalb kein Recht des Gasversorgers zur einseitigen Änderung des Gaspreises besteht. Die Preisanpassungsklauseln benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben jedenfalls deshalb unangemessen, weil sie nur das Recht des Versorgers vorsehen, Änderungen der Gasbezugskosten an die Kunden weiterzugeben, nicht aber die Verpflichtung, bei gesunkenen Gestehungskosten den Preis zu senken. Eine Preisanpassungsklausel muss aber das vertragliche Äquivalenzverhältnis wahren und darf dem Verwender nicht die Möglichkeit geben, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (vgl. dazu auch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2008 ? KZR 2/07, Pressemitteilung Nr. 86/2008, vom 21. April 2009 ? XI ZR 78/08, Pressemitteilung Nr. 81/2009, und vom 15. Juli 2009 ? VIII ZR 225/07 und VIII ZR 56/08, Pressemitteilungen Nr. 152 und 153/2009).

Die von dem beklagten Unternehmen verwendeten Formulierungen ("behalten sich ? vor", "sind berechtigt") lassen zumindest eine Auslegung zu, nach der das Unternehmen zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, nach gleichlaufenden Maßstäben zu bestimmten Zeitpunkten eine Preisanpassung nach unten vorzunehmen, wenn die Gasbezugskosten seit Vertragsschluss oder seit der letzten Preisanpassung gesunken sind. Damit hat das Unternehmen die Möglichkeit, durch die Wahl des Preisanpassungstermins erhöhten Bezugskosten umgehend, niedrigeren Bezugskosten jedoch nicht oder erst mit zeitlicher Verzögerung durch eine Preisänderung Rechnung zu tragen.

Das Versorgungsunternehmen war auch nicht nach der - im Zeitpunkt der umstrittenen Preiserhöhungen noch geltenden ? Regelung des § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV (jetzt: § 5 Abs. 2 GasGVV) zur Preisänderung berechtigt. Diese Vorschrift, die ein gesetzliches Preisänderungsrecht des Versorgungsunternehmens begründet, ist nur auf die Versorgung von Tarifkunden (jetzt: Grundversorgungskunden) unmittelbar anwendbar. Bei den Klägern handelt es sich aber jeweils um Sondervertragskunden, nicht um Tarifkunden. Die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung der Vorschrift im Wege der Gesetzesanalogie liegen nicht vor. Auch eine entsprechende Anwendung aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung kam in dem entschiedenen Fall nicht in Betracht.

Urteil vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07
LG Bremen - Entscheidung vom 24. Mai 2006 ? 8 O 1065/05
OLG Bremen - Entscheidung vom 16. November 2007 ? 5 U 42/06


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Personelle Veränderungen bei der BASF Aqua Society:
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 29.10.2009 - 04:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 131188
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 363 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Vertriebs 'gebrauchter' Softwarelizenzen ...
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm

Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s


Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)


Personelle Veränderungen bei der BASF ...
> Der Vorstand der BASF SE hat heute (28. Oktober) folgende Wechsel im Führungsteam des Unternehmens bekanntgegeben: Dr. Alfred Hackenberger, derzeit President, Competence Center Specialty Chemicals Research, wird ab 1. Mai 2010 neuer Leiter des Regionalbereichs Südamerika mit Sitz in São

euro engineering AG mit attraktiven Stellenangeboten bei der 'Nacht der Unternehmen' in Aachen ...
> 15 offene Stellen für Ingenieure Praktika für Studenten der Ingenieurwissenschaften Engineering-Dienstleister bietet Karriereberatung und umfangreiches Informationsangebot Aachen, 28.10.2009 - Am 5. November können Interessierte bei der "Nacht der Unternehmen" in Aachen die

Vietnam setzt auf Erneuerbare Energien ...
Karlsruhe, 28. Oktober 2009. Mehr Industrie, steigende Nachfrage von Haushalten, vermehrte Anbindung von ländlichen Gebieten: Vietnams Stromverbrauch wächst. Gerade Regenerativen Energien sind daher im Lande Tür und Tor geöffnet. Die ALTUS AG, Spezialist für Erneuerbare Energieprojekte aus Karl

Ein neuer Schatz für Biochemiker: Wie aus Gold Zuckersäuren entstehen ...
> (aid) - Gold war für Biochemiker lange Zeit ein uninteressantes Metall, weil es anders als etwa Platin äußerst reaktionsträge ist. Ein simpler Trick könnte das Edelmetall künftig zu einer äußerst gefragten Komponente für biochemische Verfahren machen. Zerkleinert man Gold in feinste P


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z