Schadensersatz nach VW-Skandal: Rechtsanwälte Steinbock & Partner empfehlen Forderungen zeitnah zu stellen
Als Anwälte mit Erfahrung im Verkehrsrecht stehen die Mitarbeiter der Kanzlei Steinbock & Partner Betroffenen des VW-Skandals gerne zur Verfügung. Sie empfehlen, Schadensersatzforderungen möglichst früh zu stellen: Nur so lässt sich deren Verjährung ausschließen. Außerdem kann dadurch zusätzlichen Kosten, die sich in Zukunft durch Steuernachzahlungen oder Wertverlust ergeben könnten, vorgebeugt werden.
Individuelle Nachteile – und daraus resultierend juristische Handlungsmöglichkeiten für Kunden – entstehen vor allem durch drei Umstände: Zum einen können die Finanzämter Steuernachzahlungen einfordern. Seit 2009 bemisst sich die jeweilige Kfz-Steuer anhand von Hubraumgröße und Schadstoffausstoß: Wer für seinen VW in der Vergangenheit einen geringeren Wert veranschlagt hat, muss in Zukunft möglicherweise die Differenzen ausgleichen. Der VW-Konzern hat zwar auf Betreiben der Bundesregierung bereits zugesichert, Steuernachzahlungen zu übernehmen, wie genau dies in der Praxis aussieht und ob es im vollen Umfang für sämtliche betroffene Modelle gilt, ist noch ungewiss. Daher ist anwaltliche Beratung in jedem Fall ratsam, um eventuelle Ansprüche zu klären.
Wer bereits beim Neukauf eines Volkswagens eingeplant hatte, das Fahrzeug in der Zukunft zu einem guten Gebrauchspreis weiterzuverkaufen, muss sich ebenfalls darauf einstellen, dass unerwartete Verluste entstehen: Die Gebrauchtwagenpreise für Volkswagen sanken in den letzten Monaten auffällig. Drittes Stichwort: Die VW-Aktie. Denn Nachteile mussten auch die Aktionäre von VW erleiden, denen entscheidende Informationen durch das Unternehmen unterschlagen wurden. Durch die unerwartete Negativentwicklung der Aktie nach dem VW-Skandal müssen viele Betroffene mit Vermögensverlusten rechnen.
Insbesondere den betroffenen Kfz-Haltern stehen von Fall zu Fall also ganz unterschiedliche Rechtsansprüche offen: Zum einen können sie auf Nacherfüllung pochen und von VW verlangen, dass ihr Fahrzeug nachträglich mit der vertraglich zugesicherten Ausstattung aufgerüstet wird. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Minderung des Kaufpreises bzw. im Rücktritt vom Kauf. Hier wird allerdings einberechnet, wie viele Kilometer mit dem jeweiligen Wagen bereits zurückgelegt wurden. Hinzu kommt die Option, Schadensersatz direkt vom Unternehmen VW einzufordern. Dies kommt vor allem im Falle der erwähnten Steuernachzahlungen Frage.
Die Rechtsanwälte von Steinbock & Partner raten grundsätzlich dazu, Verfahren gegen den VW-Konzern möglichst zeitnah in die Wege zu leiten. Andersfalls droht die Verjährung und Verbraucher und Anleger bleiben ohne Entschädigung. Für eine Erstberatung in Sachen „VW-Abgasskandal“ sind die Rechtsanwälte von Steinbock & Partner telefonisch (0931-22222) erreichbar – selbstverständlich werden auch Fälle außerhalb der Region Würzburg angenommen.
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Über die Kanzlei Steinbock & Partner
Mit 6 Rechtsanwälten und Steuerberatern zählt Steinbock & Partner zu den großen Kanzleien im Raum Unterfranken. Die Anwälte von Steinbock & Partner vertreten ihre Mandanten in Fragen des Kredit-, Versicherungs- und Verkehrsrechts, aber auch in den Bereichen Schmerzensgeld (nach einem Verkehrsunfall etc.), ärztliche Kunstfehler (Arzthaftung), Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sitz der Anwaltskanzlei Steinbock & Partner ist Würzburg. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten deutschlandweit.
Steinbock & Partner
Rechtsanwälte Partnerschaft
Dr. Alexander Lang
Domstraße 3
97070 Würzburg
Telefon: 0931-22222
Fax: 0931-99128-22
Datum: 25.01.2016 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher
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Freigabedatum: 25.01.2016
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