LG Frankfurt untersagt Rabattaktion eines Taxi-Vermittlers

LG Frankfurt untersagt Rabattaktion eines Taxi-Vermittlers

ID: 1312288

LG Frankfurt untersagt Rabattaktion eines Taxi-Vermittlers




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html
Rabattaktionen können einen unlauteren Verdrängungswettbewerb auslösen und gegen das Wettbewerbsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html)verstoßen. So untersagte das Landgericht Frankfurt dem Anbieter einer Taxi-App eine Rabattaktion.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Werbung ist für viele Unternehmen und Dienstleister ein wichtiges Mittel, um den Verbraucher zu informieren und von seinen Produkten und Dienstleistungen zu überzeugen. Beliebt sind dabei auch Preisnachlässe. Allerdings ist nicht jede Rabattaktion rechtmäßig. Mit Urteil vom 19. Januar 2016 untersagte beispielsweise das Landgericht Frankfurt einem Vermittler von Taxi-Dienstleistungen den Fahrgästen zu Wettbewerbszwecken einen Preisnachlass auf den Fahrpreis zu gewähren (Az.: 3-06 O 72/15).

Über eine App konnten Fahrgäste bei dem Vermittler ein Taxi bestellen. Dazu räumte der Vermittler seinen Kunden noch einen besonderen Bonus ein. In mehreren Städten führte er eine Rabattaktion durch. Den Kunden wurde dabei ein Preisnachlass von bis zu 50 Prozent in Form einer Gutschrift oder eines Gutscheins auf den gesetzlich festgesetzten Taxitarif gewährt. Das LG Frankfurt stellte fest, dass die Gewährung dieses Preisnachlasses eine unlautere geschäftliche Handlung sei und einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz darstelle. Die Höhe der gesetzlich festgelegten Preise für Taxi-Fahrten dürften weder nach unten oder nach oben korrigiert werden. Auch das Oberlandesgericht Köln hatte die Gewährung dieser Rabatte bereits untersagt. Andere Gerichte haben wiederum genau anders entschieden.

Die uneinheitliche Rechtsprechung zeigt, dass die Werbung mit Rabattaktionen ein schmaler Grat für Unternehmen und Dienstleister sein kann. Denn auch wenn sich Verbraucher über Preisnachlässe und Rabattaktionen freuen, hat der Gesetzgeber enge Grenzen für derartige Aktionen gesteckt. Hintergrund ist, dass kein unlauterer Verdrängungswettbewerb stattfinden soll. Daher muss bei Rabattaktionen und Preisnachlässen immer auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen geachtet werden. Zu Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann es schnell kommen. Die Folge davon können Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen sein. Zur Abwehr oder auch Durchsetzung derartigen Forderungen können sich Unternehmen an im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.



http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  Politik und Realität  - Diäten um 31 Prozent erhöht, Kindergeld um 2,3 % Falsche Liebe -  eine Lebensbeichte eines halben Lebens
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.01.2016 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1312288
Anzahl Zeichen: 2869

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 365 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"LG Frankfurt untersagt Rabattaktion eines Taxi-Vermittlers"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Handelsvertreterrecht: EuGH weitet Begriff des Neukunden aus ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/handelsvertreterrecht.html Der EuGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 den Begriff des Neukunden erweitert und damit die Position der Handelsvertreter bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs gestärkt (Az.: C-315/14). GRP Rainer RechtsanwÃ

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weiter die Rückforderung von Ausschüttungen. GRP R


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater


Politik und Realität - Diäten um 31 Prozent erhöht, Kindergeld um 2,3 % ...
(Agenda News) In den letzten 45 Jahren wurden 25 Steuerarten abgeschafft - die Einnahmen daraus. Gleichzeitig waren die Staatsausgaben um 1.280 Mrd. Euro höher als die Staatseinnahmen. Das hat 768 Mrd. Euro Zinsen gekostet und ein Staatsdefizit von 2.045 Mrd. Euro verursacht. Helmut Kohl hat 1991 d

Badische Zeitung: Dafür stehe ich: Im Leben tun, worauf man Lust hat - Betty BBQ, Drag Queen in Freiburg ...
Mit dem Menschen hinter der Kunstfigur hat Betty BBQ wenig zu tun. Er nutzt sie als Plattform und Sprachrohr, um unbequem sein zu können - um beispielsweise zu sagen, dass Freiburg keine so offene, tolerante Stadt ist, wie sie immer tut. Betty ist eine unglaublich starke, heterosexuelle Frau. S

Meuthen: Wie weit ist es gekommen? Wir müssen handeln! ...
Zum Mordanschlag auf einen Plakatierer der AfD in Baden-Württemberg erklärt der Vorsitzende der AfD, Jörg Meuthen: "Auch wenn wir den Tathergang und die Hintergründe der Tat noch nicht genau kennen, steht fest, dass am gestrigen Abend auf einen Plakatierer von AfD-Wahlplakaten, der n

Thüringische Landeszeitung: Fruchtbarer Boden - AfD-Umfragewerte sind kein Strohfeuer / Leitartikel von Florian Girwert zum "Emnid"-Sonntagstrend, wonach die AfD bereits drittstärkste poli ...
Es wird Zeit, dass die etablierten Parteien sich darauf einstellen: Die AfD ist kein Strohfeuer, das sich in ein paar Monaten ähnlich wie die Piratenpartei überlebt hat. Im Gegensatz zu den Piraten hat die AfD nämlich ein konkretes Anliegen: Weniger oder besser gar keine Zuwanderung. Das Schi


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z