RAL-Gütezeichen für Tankschutz-Fachbetriebe

RAL-Gütezeichen für Tankschutz-Fachbetriebe

ID: 1312334

Qualitätsprädikat als Orientierungshilfe für Verbraucher



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(firmenpresse) - sup.- Die Zulassung nach Wasserrecht ist ein entscheidendes Kriterium, wenn ein Fachbetrieb für Arbeiten am Heizöltank gesucht wird. Darauf hat der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) hingewiesen, der vor unseriösen Haustürangeboten selbsternannter Tankreiniger warnt. Zertifizierte Betriebe mit dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, das notwendige Equipment und die offizielle Genehmigung, Öltanks zu inspizieren sowie Wartungs- oder Instandsetzungsaufgaben fachgerecht durchzuführen. Die Mitarbeiter dieser Betriebe befinden sich stets auf dem aktuellen Schulungsstand hinsichtlich der gewässerschutztechnischen Anforderungen, der Tankschutzvarianten und der Sicherheitsstandards. Jeder Nutzer von Tankanlagen bzw. "Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" haftet auch per Auswahlverschulden, so der juristische Terminus. Schon deshalb und wegen der höheren Qualität der Arbeiten sollte ein Tankbetreiber auf Fachbetriebe und das Gütezeichen achten.

Um bei der Auftragsvergabe auf Nummer sicher zu gehen, können sich Tankbesitzer im Internet unter www.bbs-gt.de informieren. Dort sind alle Fachbetriebe verzeichnet, denen das RAL-Gütezeichen bereits verliehen wurde. Auf dem Weg zu diesem Qualitätsprädikat muss ein Betrieb mehrere Stufen eines aufwändigen Kontrollverfahrens absolvieren. Dazu zählt eine Erstüberprüfung durch unabhängige Prüfinstitute bzw. vereidigte Sachverständige, außerdem die Verpflichtung zu einer transparenten und lückenlos dokumentierten Eigenüberwachung. Darüber hinaus gibt es mindestens alle zwei Jahre unangemeldeten Besuch von neutralen Gutachtern, die die Zuverlässigkeit der Betriebe, die Vollständigkeit und den Zustand der Gerätschaften sowie sämtliche weiteren Prüfkriterien genau unter die Lupe nehmen. Haben die Sachverständigen bei diesen Kontrollterminen keine Beanstandungen, darf der Fachbetrieb das Gütezeichen als Orientierungshilfe für Verbraucher einsetzen.

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Datum: 25.01.2016 - 10:50 Uhr
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