Mindestlohn: Lockerung der Dokumentationspflichten
Zum 1. August 2015 wurden die straffen Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geändert. Ist nun plötzlich alles besser oder entstehen neue Probleme?
Die wichtigsten Änderungen
Die Dokumentationspflichten erforderten bisher bei einem verstetigten regelmäßigen Monatsentgelt bis 2.958 Euro brutto, dass Beginn und Ende der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer genau aufgezeichnet werden sollten. Die neue Verordnung zu den Dokumentationspflichten sieht dabei nun im Wesentlichen die folgenden neuen Regelungen vor:
Die Dokumentationspflicht entfällt, sofern ein monatliches Bruttogehalt über 2.000 Euro über einen Zeitraum von zwölf Monaten nachweislich regelmäßig gezahlt wurde.
Kein Wegfall der Mindestgrenze von 2.958 Euro bei Saisonarbeitern in der Land- und Forstwirtschaft wegen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags.
Befreit von der Dokumentationspflicht sind Ehegatten, Kinder, Eltern und eingetragene Lebenspartner des Arbeitgebers.
Diese Änderungen wurden von den Kritikern wie der CDU/CSU, Arbeitgeberverbänden und mittelständischen Unternehmen mit Lob begrüßt.
Die Crux mit der Auftraggeberhaftung
Unverändert bleibt allerdings die höchst umstrittene Auftraggeberhaftung für Unternehmen, die Subunternehmen beauftragen, die dann gegen Dokumentations- bzw. Meldepflichten verstoßen oder gar den Mindestlohn nicht ordnungsgemäß zahlen. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer bezeichnete diese Haftung als ?unverhältnismäßig und impraktikabel?. Erstrebenswert wäre wohl eine Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und Fahrlässigkeit. ?Mit der derzeitigen Gesetzeslage rutscht ein Unternehmen schnell ungewollt in die Haftung?, sagt Isolde Tuschling, Rechtsanwältin bei Ecovis. Eine genaue Definition existiert für den Anwendungsbereich der Auftraggeberhaftung übrigens bislang nicht. Die Arbeitsministerin kündigte hierzu Absprachen mit dem Bundesfinanzministerium an, um bald eine Interpretationshilfe bieten zu können. Gesetzesänderungen seien jedoch vorerst nicht geplant. Zwar gibt es erste Gerichtsurteile, die sich mit der Materie befassen und die eine Orientierung bieten, umfassend und einheitlich sind diese jedoch nicht. Dabei können Verstöße gegen das Mindestlohngesetz empfindliche Sanktionen herbeiführen. Wer der Dokumentationspflicht nicht angemessen nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und zahlt bis zu 30.000 Euro Strafe. Eine Nichtzahlung des Mindestlohns trotz gesetzlicher Pflicht oder bei Nichtzahlung des Mindestlohns durch einen beauftragten Subunternehmer, von der der Auftraggeber wusste oder fahrlässig nicht wusste, wird sogar mit bis zu 500.000 Euro geahndet.
Auf einem gutem Weg
Die neue Verordnung der Dokumentationspflichten ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, allerdings besteht auch weiterhin Änderungsbedarf. Anstatt die Dokumentationspflichten zu erleichtern, führt die Verordnung vielmehr zu einer Verkomplizierung. Die Chance, das unklare Feld der Auftraggeberhaftung genauer zu regeln, wurde zunächst einmal vertan. Bei Verständnisfragen verweist das Arbeitsministerium gern auf die Mindestlohnhotline. Doch diese ist seit Einführung des MiLoG hoffnungslos überfordert. ?Auch können die Mitarbeiter der Hotline nicht jeden Sachverhalt genau erfassen oder gar eine juristische Beratung durchführen?, macht Elisabeth Stieberger, Steuerfachwirtin bei Ecovis, aufmerksam. Um den empfindlichen Strafen zu entgehen, muss das MiLoG aber zwingend beachtet werden, um als Unternehmer nicht zur Kasse gebeten zu werden.
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.500 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.500 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
www.ecovis.com
Datum: 27.01.2016 - 14:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1313720
Anzahl Zeichen: 5882
Kontakt-Informationen:
Stadt:
München
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 427 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mindestlohn: Lockerung der Dokumentationspflichten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der
Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan
Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Immer bestens informiert ...
Sie perfektioniert Arbeitsabläufe und optimiert den gesamten geschlossenen Geldkreislauf – die Managementsoftware von BALLY WULFF ist ein starkes Tool, das innerhalb von Spielstätten und der Gastronomie-Aufstellung für Ordnung sorgt. Ein modernes Informationsvideo erläutert nun, wie umfang
Hochwertiger Sound & avantgardistisches Design ...
Nürnberg, 18. Januar 2016 – Herausragender Sound nach deutschen Qualitätsstandards - Thonet & Vander, Entwickler von avantgardistischen Audio-Geräten, verstärkt seine Präsenz in der DACH-Region und stellt seine umfangreiche Produktpalette vor: Von Bluetooth-Speakern, über Multimedia 2.1-
Region Hochkönig - Veganer Urlaubsgenuss - BILD ...
Muss man im Urlaub wirklich Kompromisse eingehen? Wo bleibt da der Erholungswert? Gerade auf kulinarischer Ebene können Hochgefühl und Verzweiflung nahe beieinanderliegen, vor allem wenn man sich vegetarisch oder vegan ernährt. Wer aus Überzeugung auf Fleisch und tierische Produkte verzichtet, h
Neuer Digitalkiosk für die Baumarktbranche ...
(Mynewsdesk) Köln, 27. Januar 2016 ? Mit baumarktmanager-select bietet die Zeitschrift baumarktmanager aus dem Verlag Siegfried Rohn ab sofort einen Digitalkiosk mit Artikeln über die Baumarktbranche an. Das Angebot ist unter der Internetadresse www.baumarktmanager-select.de (http://www.baumarktm




