Laub verpflichtet Herbstlaub entfernen ist für Mieter und Hauseigentümer Pflicht
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Laubarbeiten leicht gemacht
Gut bewährt bei den herbstlichen Laubarbeiten haben sich Rechen, Fächerbesen und klassische Besen. Während sich Rechen eher für Rasenflächen eignen, sind Fächerbesen aus Kunststoff oder Metall echte Universaltalente und zum Beispiel auf Schotterwegen einsetzbar. Auf Plattenwegen und Bürgersteigen wiederum entfernen Besen mit Kunststoff- oder Rosshaarborsten das Laub am gründlichsten - selbst bei Nässe. "Bequem und praktisch sind hier Stecksysteme", rät Gartenexperte Heribert Wettels vom Marktführer Gardena. "Die Geräte aus dem Gardena combisystem etwa können jederzeit mit einem individuellen Stiel kombiniert werden. So kann man im Herbst die verschiedenen Besen an den Stiel stecken, im Winter Schneeschieber und im Frühjahr Grubber und Hacken." Und obendrein gibt es vom Hersteller 25 Jahre Garantie.
Wer die Laubberge schnell mit Motorkraft wegblasen will, der greift zu Laubbläsern. Sie pusten das Laub mit voller Leistung aus der Gefahrenzone. Führende Anbieter sind zum Beispiel Husqvarna oder Partner. Bei Bedarf lassen sich die Laubbläser ganz einfach zu Saugern umrüsten. Aber nicht ohne Gehörschutz! Da die Laubbläser mehr als 85 Dezibel erzeugen, ist das Tragen eines entsprechenden Schutzes vorgeschrieben. "Zudem fallen Laubbläser unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung", warnt Dr. Thomas Leicht, "sie dürfen nicht zwischen 20:00 und 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen benutzt werden. Außerdem bestehen bei den einzelnen Gemeinden noch Regelungen zur Mittagsruhe."
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Datum: 29.10.2009 - 18:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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