Was Bauherren jetzt wissen müssen: Die neue Energieeinsparverordnung 2016

Was Bauherren jetzt wissen müssen: Die neue Energieeinsparverordnung 2016

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Mit Beginn des neuen Jahres tritt die erweiterte Energieeinsparverord-nung (EnEV) in Kraft. Damit will der Gesetzgeber die energetische Qualität von Neubauten nochmals erhöhen. Wer die Standards miss-achtet, riskiert Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Schwäbisch Hall-Experte Sven Haustein gibt fünf Tipps, die Bauherren jetzt beachten sollten.



(firmenpresse) - 1.Datum des Bauantrags im Blick behalten. Ob der neue oder alte Stan-dard der EnEV aus dem Jahr 2014 angewendet wird, hängt nicht vom Baubeginn ab, wie viele glauben. Entscheidend ist das Datum des Bauan-trags bzw. der Bauanzeige: Bei allen Neubauvorhaben, die nach dem 1. Januar 2016 eingereicht werden, gelten die strengeren Richtwerte. Nur bei Bauvorhaben, die keinen Antrag oder keine Anzeige benötigen, zählt der Baubeginn.

2.Mit modernen Energieträgern heizen. Da der erlaubte Primärenergie-bedarf ab 2016 um 25 Prozent sinkt, sollte eine möglichst effiziente Heiztechnik verwendet werden. Wer mit erneuerbaren Energien heizt und dafür elektrische Wärmepumpen oder Pelletheizungen nutzt, verbessert seine Bilanz. Auch in Altbauten muss die Anlage erneuert werden, wenn sie vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurde. Ausnahmen gelten für Niedrig- oder Brennwertkessel sowie für Eigentümer, die in Ein- oder Zwei-familienwohnhäusern seit mindestens 1. Februar 2012 selbst wohnen.

3.Richtig dämmen. Der Wärmeschutz der Gebäudehülle muss um rund 20 Prozent im Vergleich zu den derzeit geltenden Vorgaben verbessert werden. Das bedeutet, dass die für den Neubau geplanten Dämm-stoffstärken unter Umständen erhöht werden müssen. Das ist auch wegen des sommerlichen Hitzeschutzes wichtig.


4.Heute schon an übermorgen denken. Um den Wert seiner Immobilie zu steigern, sollte bei allen Baumaßnahmen bereits jetzt berücksichtigt wer-den, dass die EnEV in Zukunft weiter verschärft werden kann. Daher empfiehlt es sich, auch für die Wasserwärme oder Lüftung und Kühlung des Hauses auf hochwertige oder klimaneutrale Lösungen zu setzen. Das ist im Zweifel günstiger als eine Nachrüstung.


5.Fördermittel der KfW richtig nutzen. Die gute Nachricht: Die derzeiti-gen KfW-Fördersätze bleiben bis zum 1. April 2016 gleich. Bis dahin werden Häuser im Standard KfW-Effizienzhaus 70 noch gefördert, auch wenn sie kaum effizienter sind als Häuser im Standard der EnEV-Verschärfung. Zum 1. April sind nur noch Effizienzhäuser 55 und besser förderfähig, allerdings verdoppelt sich dann auch die Fördersumme auf 100.000 Euro je Wohneinheit. Wer sein Haus also jetzt bereits entsprechend ambitioniert plant, für den könnte sich ein bisschen Warten durch-aus lohnen!


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Datum: 01.02.2016 - 14:32 Uhr
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