ARD-Intendantinnen und -Intendanten weisen auf Kompensationspflicht bei Werbebegrenzungen hin
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vorgesehenen Reduzierung der Werbung im Hörfunk hat die ARD in
Leipzig an die Notwendigkeit der Kompensation für die daraus
resultierenden Einnahmeausfälle erinnert.
"Der Medienpolitik muss bewusst sein, dass jegliche
Einschränkungen bei Werbemöglichkeiten nach dem Verfassungsgrundsatz
der bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags vollständig
ausgeglichen werden müssen", so die ARD-Vorsitzende und
MDR-Intendantin Karola Wille.
Der WDR muss ab 2017 drastische Kürzungen der Werbung im Radio
hinnehmen. Das neue WDR-Gesetz sieht vor, dass ab 2017 im
Jahresschnitt nur noch 75 statt bislang 90 Minuten pro Tag Werbung im
Hörfunk gesendet werden darf. Ab 2019 soll dieser Wert auf 60 Minuten
täglich im Monatsschnitt sinken, was darüber hinaus den Ausgleich von
Nachfrageschwankungen in werbestarken und -schwächeren Monaten
erschwert. Dies habe wegen der überregionalen Zusammenarbeit bei der
bundesweiten Vermarktung von Hörfunkwerbung auch Auswirkungen auf die
anderen ARD-Anstalten, so Wille.
Die für die Ermittlung des Finanzbedarfs des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuständige Kommission (KEF) hatte
bereits in einem Sonderbericht 2014 entsprechende Berechnungen
angestellt. Danach würde nach den damals zugrunde gelegten Zahlen ein
kompletter Verzicht auf Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF in der
laufenden Beitragsperiode eine Anpassung des monatlichen
Rundfunkbeitrags um 1,26 Euro erfordern.
"Wir haben die Veränderungen bei der Hörfunkwerbung gegenüber der
KEF grundsätzlich angezeigt und erwarten eine Berücksichtigung im
Rahmen des 20. KEF-Berichts", stellte Wille fest.
Pressekontakt:
Sabine Krebs
Tel. 0341/300-6400
sabine.krebs@mdr.de
Steffen Grimberg
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steffen.grimberg@mdr.de
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Datum: 02.02.2016 - 14:45 Uhr
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