DUH gibt weitere Fakten zu mit hohen NOx-Werten gemessener Mercedes C-Klasse bekannt
ID: 1316798
können alles, nur nicht saubere Autos bauen"
Die Stuttgarter Daimler AG hat sich gestern (2.2.2016) gegenüber
den Mitarbeitern zu den Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
geäußert. Die DUH wies in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass die
Abgasreinigung bei einer Mercedes C-Klasse 220 CDi BlueTec bei
niedrigeren Prüftemperaturen nicht funktioniert. Sie bezieht sich
dabei auf den Bericht des niederländischen Prüfinstituts TNO, das die
hohen Überschreitungen der NOx-Emissionen bei diesem Fahrzeug
gemessen hat. Bei Außentemperaturen zwischen sieben und zehn Grad
lagen diese um das bis zu Zehnfache über dem geltenden Grenzwert. Für
Temperaturen in der kalten Jahreszeit räumt Daimler im firmeninternen
Intranet ein: "Es finden Anpassungen an die jeweiligen
Betriebsbedingungen statt, die den Wirkungsgrad beeinflussen". Damit
gibt Daimler vollumfänglich zu, eine Abschalteinrichtung zu
verwenden.
Die Begriffsbestimmung der EU Zulassungsverordnung 715/2007
definiert eine Abschaltreinrichtung als "ein Konstruktionsteil, das
die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM),
den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder
sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils
des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu
verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des
Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem
Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird."
Es geht also nicht wie - Daimler fälschlicherweise behauptet -
darum, ob das Emissionskontrollsystem komplett abgeschaltet wird,
sondern ob dieses in der Wirksamkeit vermindert wird. Dies ist
gegeben und wird von Daimler eingeräumt. Damit geht es nur noch um
die Frage, ob es sich um eine nach Art 5 (2) a) der EU
Zulassungsverordnung 715/2007 erlaubte oder eben verbotene
Abschalteinrichtung handelt.
Das durch TNO geprüfte Fahrzeug hat, wie die Abgastests auf der
Prüfrolle gezeigt haben, eine funktionierende
SCR-Emissionsminderungsanlage, die sowohl beim Zulassungstest sowie
in allen weiteren Labortests im Geschwindigkeitsbereich zwischen 0 -
150 km/h den Euro 6 NOx-Grenzwert deutlich unterschreitet.
Bei allen Straßenmessungen hingegen überschreitet der Mercedes den
NOx-Grenzwert um das bis zu 28-fache. Die von Daimler eingeräumte
Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zeigt sich
beim Vergleich der durch TNO gemessenen NOx-Emissionen vor und nach
dem SCR Kat. Die Wirksamkeit des Emissionsminderungssystems wird laut
TNO um bis zu 90 Prozent reduziert.
Dass es sich um eine massive Minderung der Wirksamkeit des
Emissionskontrollsystems handelt, zeigt der Vergleich der
NOx-Emissionen bei Messungen mit den konstanten Geschwindigkeiten von
80/100/130/150 km/h auf der Prüfrolle und der Straße. Die NOx-Werte
lagen um den Faktor 10 bis 40 auseinander. Der einzige bekannte
geänderte Parameter bei den Straßenmessungen war die Außentemperatur
von 7 bis 10 Grad Celsius. Der zu exakt denselben Labor- bzw.
Straßenbedingungen getestete BMW 530d zeigte bei den Messungen mit
konstanten Geschwindigkeiten keine Unterschiede zwischen Labor und
Straße.
Daimler bestreitet nicht die Richtigkeit der von TNO gemessenen
/>800 mg NOx bei mehreren Prüfzyklen mit stadtnahen Geschwindigkeiten
(0-45 km/h sowie 0-60 km/h) bzw. bis zu über 2.200 mg bei weiteren
Straßenmessungen. Der ebenfalls getestete BMW 530d kommt bei 0-45
km/h - einer üblicherweise in Städten gefahrenen Geschwindigkeit -
auf 78 mg, d.h. auf ein Zehntel des Wertes des gemessenen Mercedes.
Die Emissionsminderungstechnik (SCR) beider Fahrzeuge ist
vergleichbar. Bei den Prüfstandsmessungen sind die durch TNO
gemessenen NOx-Emissionen im offiziellen Prüfzyklus zwischen BMW und
Mercedes nahezu identisch. Beide Fahrzeuge unterschreiten auf der
Prüfrolle auch deutlich den NOx-Grenzwert von 80 mg/km.
Die DUH zieht folgende Schlussfolgerung: Der durch TNO geprüfte
Mercedes C220 CDi hat bei allen Einzeltests auf der Straße bei
Temperaturen zwischen 7 bis 10 Grad eine starke bis sehr starke
Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems gezeigt.
Daimler reklamiert, dies sei notwendig zum "Bauteilschutz" sowie zur
"Sicherheit und Haltbarkeit" der Fahrzeuge.
Diese Argumentation wäre unmittelbar das Eingeständnis, dass die
Fahrzeuge gegen Artikel 5 (1) aus der EU Zulassungsverordnung
715/2007 verstoßen. Er schreibt vor, dass die Vorschriften "in normal
use" eingehalten werden müssen. So fanden alle der über 30
TNO-Einzeltests unter leichten bis normalen Belastungen des Motors
statt, extreme Belastungen waren nicht Bestandteil der Prüfungen.
Temperaturen unter 10 Grad Celsius sind zudem in Deutschland in über
50 Prozent der Zeit zu verzeichnen. Der DUH ist kein anderer
Autohersteller bekannt, der reklamiert, bei Temperaturen unter 10
Grad zum "Bauteilschutz" eine Abschalteinrichtung aktivieren zu
müssen.
Die DUH wirft der Daimler AG vor, nicht nur gegen Recht und Gesetz
zu verstoßen, sondern auch seine Kunden zu täuschen, die entgegen dem
Versprechen des Hersteller ein sauberes Auto zu kaufen, eine
Dreckschleuder erhalten, die die Atemluft enorm verpestet.
"Daimler-Chef Zetsche hat sich von seinem Qualitätsversprechen
'Das Beste oder nichts' verabschiedet. Besser passt der Slogan "Wir
können alles, nur nicht saubere Autos bauen", folgert
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 015126749133, E-Mail: marggraf@duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
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Datum: 03.02.2016 - 16:26 Uhr
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