Pleite für Fußballclub: Umrisse seines Wappens keine Gemeinschaftsmarke

Pleite für Fußballclub: Umrisse seines Wappens keine Gemeinschaftsmarke

ID: 1316965

Pleite für Fußballclub: Umrisse seines Wappens keine Gemeinschaftsmarke




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html
Ein bekannter spanischer Fußballclub wollte die bloßen Umrisse seines Vereinswappens als Marke eintragen lassen und kassierte zwei Mal eine klare Niederlage.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der spanische Fußballclub wollte beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein aus den Umrissen seines Vereinswappen bestehendes Bildzeichen für Papierwaren, Bekleidung, etc. als Gemeinschaftsmarke (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html)eintragen lassen. Das HABM wies die Anmeldung zurück. Das Bildzeichen sei ungeeignet, die Verbraucher auf die betriebliche Herkunft der Waren hinzuweisen.

Dagegen klagte der Fußballverein vor dem Gericht der Europäischen Union und steckte erneut eine Niederlage ein. Wie schon das HABM entschied auch das EuG, dass in dem Zeichen keinerlei hervorstechende Elemente zu finden seien, die die Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf sich ziehen würden. Vielmehr werde das Wappen als einfache Form wahrgenommen. Dadurch sei es nicht geeignet, die Waren oder Dienstleistungen des Vereins von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Darüber hinaus stellte das Gericht der Europäischen Union fest, dass insbesondere Wappen im Geschäftsleben eher dekorative Zwecke hätten und nicht die Funktion einer Marke erfüllen. Das Zeichen weise nicht die Unterscheidungskraft auf, die für die Anmeldung als Marke erforderlich sei. Daher wies das EuG die Klage mit Urteil vom 10. Dezember 2015 vollumfänglich ab (Az.: T-615/14).

Marken sind für Unternehmen wichtig, da sie für den Verbraucher einen Wiedererkennungswert herstellen. Insofern kann eine Marke einen beträchtlichen Wert darstellen. Damit nicht Wettbewerber von dem Erfolg des eigenen Produkts profitieren können, ist es wichtig, die Marke einzutragen und zu schützen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Markenschutz nicht nur im Inland, sondern nach Möglichkeit auch über die Grenzen hinaus hergestellt wird. Kommt es zu Verletzungen der Markenrechte können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.



Allerdings muss der Eintrag einer Marke ins Register auch gut vorbereitet sein und darf nicht die Rechte Dritter verletzen. Zur Unterstützung können sich betroffene Unternehmen an im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  Midas Mittelstandsfonds 2: Anleger sollen Geld zurückzahlen OLG Frankfurt: Wo Germany drauf steht, darf nicht China drin sein
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.02.2016 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1316965
Anzahl Zeichen: 2737

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 308 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pleite für Fußballclub: Umrisse seines Wappens keine Gemeinschaftsmarke"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z