Positives Urteil des OLG Stuttgart zu Darlehenswiderruf
München, 04.02.2016: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein verbraucherfreundliches Urteil zum Thema Darlehenswiderruf erlassen.
„Dieses Urteil erlangt unseres Erachtens umso mehr Brisanz als derartige Widerrufsbelehrungen vielfach verwendet wurden, der Gesetzgeber aber nun plant die Widerrufsmöglichkeit bei bestehenden Darlehensverträgen nur noch bis zum 21.06.2016 zuzulassen“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin. Verbrauchern, deren Darlehensverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen, bleibt daher wohl nicht mehr viel Zeit, um ihre Rechte geltend zu machen, so Rechtsanwalt Kainz weiter.
Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgarts war die im entschiedenen Fall verwandte Belehrung geeignet, beim Verbraucher die Fehlvorstellung hervorzurufen, dass der Tag des Vertragsschlusses bei der Fristberechnung mitzuzählen sei. Das Berufungsgericht führte in seinem Urteil zudem aus, dass der Widerruf auch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich sei, die Ausübung des Widerrufsrechts der Kläger nicht gegen Treu und Glauben verstoße und auch nicht verwirkt sei.
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung, nach der die Kläger aufgrund des wirksamen Widerrufs die für die vorzeitige Rückführung entrichteten Aufhebungsentgelte zurückfordern können.
Grundsätzlich gilt, dass im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht, denjenigen Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, zumindest derzeit noch die Möglichkeit offen steht, sich durch Widerruf vom Darlehensvertrag zu lösen. Leider wird diese Widerrufsmöglichkeit wohl durch ein entsprechendes Gesetz zu Fall gebracht werden. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll der Verbraucher nach Inkrafttreten des entsprechendes Gesetzes bei schon bestehenden Darlehensverträgen nur noch drei Monate Zeit haben, von seinem möglicherweise noch bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Bislang ist geplant, dass das entsprechende Gesetz zum 21.03.2016 in Kraft treten wird. Altverträge wären in diesem Fall wohl nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufbar.
„Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht es dem Bankkunden, sich noch Jahre nach Abschluss des Darlehens von dem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen zu lösen und dies ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, der in der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zahlreiche dieser Fälle betreut. Sofern das Darlehen bereits abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde, kann auch diese ggf. zurückgefordert werden. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, die von der Bank gezogenen Nutzungen heraus zu verlangen.
Die CLLB Rechtsanwälte raten daher allen betroffenen Bankkunden, die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen zeitnah von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
Datum: 04.02.2016 - 11:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1317117
Anzahl Zeichen: 3662
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Geldanlage
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1067 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Positives Urteil des OLG Stuttgart zu Darlehenswiderruf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
München, 26.03.2026. Bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten von Tipico hatte eine Mandantin von CLLB Rechtsanwälte kein Glück und verlor insgesamt rund 36.300 Euro. Das Landgericht Arnsberg hat nun mit Urteil vom 23. März 2026 entschieden, dass sie Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Ve
Tipico muss Spieler Verluste zurückzahlen – Urteil des OLG Köln ...
München, 04.02.2026. Bei Online-Glücksspielen hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte kein Glück und verlor insgesamt rund 25.600 Euro. Die Tipico Games Limited muss ihm den Schaden vollständig ersetzen, da sie im streitgegenständliche Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Liz
54.000 Euro bei Interwetten verloren – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung ...
München / Berlin, 03.02.2026. Knapp 54.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen über die Webseite interwetten.de verloren. Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Januar 2026 kann er aufatmen. Das Gericht entschied, dass die Interwetten Gaming Ltd. als Veranstalterin der
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte Partnerschaftsges. mbB
Frankfurt im goldenen Glanz ...
Inca One Gold (ISIN: CA4528X1078 - http://www.commodity-tv.net/c/mid,35257,VRIC_2016/?v=295621) ist in Peru im Lohnmühlengeschäft und verarbeitet das Gestein der vielen dort üblichen Kleinstabbauten. Die Chala One-Anlage schafft rund 100 Tonnen Gestein täglich. Auch besitzt Inca One eine zusätz
Pressemitteilung POC Proven Oil Canada (POC) – CLLB Rechtsanwälte reichen Klage für geschädigte Anleger ein ...
Nachdem zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren über die kanadische Objektgesellschaft COGI eröffnet wurde, mehren sich die Anfragen der Anleger von POC, die nun befürchten, einen Totalverlust bezüglich ihrer Einlagen zu erleiden. Für die Anleger begann die Misere bereits Ende 2013, als die
Selfstorage, ein Markt der wächst und sich anpasst ...
Frankfurt – 29.01.2016 – Die Wahl sich der Selfstorage Unternehmenskultur in Verbindung mit Franchising zu widmen, ist nicht nur eine Herausforderung, sondern auch ein Zeitreise die Ihren Ursprung in den USA findet. Ein Selfstorage Geschäft aufzubauen ist das komplette Gegenteil vom täglichen
Carsten Pfau als Experte für Paraguay interviewt ...
Als Experte für Paraguay wählte hierzu die Smart Investor Redaktion den Agri Terra Gründer Carsten Pfau, der seit Jahren dort lebt und zwischen dem Stammsitz Bielefeld und seinem Geschäftssitz und Lebensmittelpunkt in Paraguay pendelt. Pfaus Fazit: „Die Zuwanderung gestaltet sich recht einfach




