Stromnetz Hamburg GmbH und LichtBlick machen E-Mobilität attraktiver
ID: 1317148
GmbH und das IT- und Energieunternehmen LichtBlick machen in einem
gemeinsamen Projekt in Hamburg vor, wie die Stromkosten für
Elektroautos um rund 30 Prozent reduziert werden können. Auf diese
Weise wird das elektrische Fahren im Netzgebiet Hamburg gegenüber
Diesel- und Benzinautos noch preiswerter.
Grundlage des Projekts ist eine Regelung im
Energiewirtschaftsgesetz (§14a EnWG). Diese Regelung sieht
grundsätzlich vor, dass Netzbetreiber Elektroautos ähnlich wie
Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen als sogenannte "steuerbare
Verbrauchseinrichtungen" behandeln können. Allerdings fehlt es
derzeit noch an der erforderlichen Ausführungsbestimmung, die
Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen würde.
Das Hamburger Projekt zeigt nun erstmals beispielhaft, wie eine
praktische Umsetzung des §14a EnWG auch bundesweit funktionieren
könnte. Elektroautos können an der privaten Ladesäule von abends 21
Uhr bis morgens 6 Uhr vergünstigt Strom beziehen. Für die zeitliche
Einschränkung sinken die Kosten für die Netznutzung (Netzentgelt),
die in jeder Stromrechnung enthalten sind.
"So kann LichtBlick dank der Vereinbarung mit der städtischen
Verteilungsnetzbetreiberin jetzt seinen Ökostromtarif für
Elektroautos gegenüber dem üblichen Haushaltstarif um etwa 30 Prozent
senken. Die Stromrechnung für ein Elektroauto reduziert sich damit um
bis zu 200 Euro pro Jahr. Im ersten Schritt bieten wir diesen Tarif
zunächst einigen Testkunden an", sagt Gero Lücking, Geschäftsführung
Energiewirtschaft bei LichtBlick.
Die gleiche Regelung wird heute bereits bei Wärmepumpen und
Nachtspeicherheizungen angewendet. Viele Verbraucher profitieren
deshalb von preiswerten Heizstromtarifen.
"Neben unserer wichtigen Aufgabe der Daseinsvorsorge sind wir als
städtisches Unternehmen selbstverständlich dem Klimaschutz und der
Energiewende verpflichtet. Der wirtschaftliche und nachhaltige Umgang
mit Energie gehört zu unserem täglichen Geschäft. Die Regelung,
steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte
anzurechnen, ist bereits geübte Praxis und kann somit auch auf alle
Verbraucher mit privater Ladeinfrastruktur gleichermaßen ausgeweitet
werden", sagt Christian Heine, kaufmännischer Geschäftsführer von
Stromnetz Hamburg GmbH.
"Statt über teure Kaufprämien zu diskutieren, sollte der
Gesetzgeber die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen, die
Elektromobilität sinnvoll zu fördern. Leider hat es die
Bundesregierung bisher versäumt, einen klaren Rechtsrahmen für
preiswerten Fahrstrom zu verabschieden. Das wäre schnell und einfach
möglich. Dann könnten die Verbraucher ihre Elektroautos zuhause mit
billigem Fahrstrom beladen - und gleichzeitig die Stromnetze
entlasten", fügt Gero Lücking hinzu.
Ohne die dringend erforderliche Ausführungsverordnung zum
Energiewirtschaftsgesetz müsste ein Energieanbieter wie LichtBlick in
der Praxis komplizierte Vereinbarungen mit jedem einzelnen der fast
900 Stromnetzbetreiber treffen, um bundesweit günstigen Fahrstrom für
private Ladesäulen anbieten zu können. Der enorme Verwaltungsaufwand
würde die Kostenersparnis wieder zunichtemachen, betont LichtBlick.
Hinweis für die Redaktionen:
Ein druckfähiges Foto und weitere Informationen von LichtBlick zum
Thema "Elektroautos ohne Subventionen fördern" finden Sie unter
http://www.lichtblick.de/medien
Kontakte:
Anette Polkehn-Appel, Pressesprecherin
Stromnetz Hamburg GmbH, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg
Telefon: 040 49202 8344, Fax: 040 49202 8603
E-Mail: presse@stromnetz-hamburg.de
Ralph Kampwirth, Bereichsleiter Unternehmenskommunikation
LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg, Tel: 040 / 63601208
E-Mail: ralph.kampwirth@lichtblick.de
LichtBlick auf Twitter: @lichtblick_de
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Datum: 04.02.2016 - 11:45 Uhr
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