Ostthüringer Zeitung: Jörg Riebartsch kommentiert: Sünden der Vergangenheit
ID: 1317846
ab. Ob Verein, Partei oder Verband - wer mitmischen will, sollte
schon die Grundlagen und den Geschäftszweck der Organisation teilen.
Das gilt auch für die Europäische Union. Wer dieser beitritt, muss
die grundlegenden Werte teilen, die in einer Charta festgelegt sind.
Seit sich Staaten in der Europäischen Union uneins darüber sind, ob
man Flüchtlinge aufnimmt, wie viele und wie man mit ihnen umgeht -
vor allem dann, wenn man sie wieder loswerden will -, häufen sich
Diskussionen darüber, ob wirklich alle Mitgliedsländer noch den Geist
der Union tragen. Ab und an wird sogar laut darüber nachgedacht, ob
es nicht auch Länder gibt, die aus der Wertegemeinschaft und damit
aus dem Staatenbund wieder rechtlich ausscheren sollten. Auf dem
Höhepunkt der Griechenland-Krise, die zwar noch nicht überwunden ist,
aber kaum mehr im Fokus der Öffentlichkeit steht, wurde offen über
einen Austritt der Hellenen spekuliert. Und bei Großbritannien steht
die Drohung, Europa den Rücken zu kehren, quasi im Ordner für
Wiedervorlagen. Fehlender Gemeinschaftssinn wie bei den Briten führt
dazu, dass sich Europa teilt in gutwillige Mitgliedsstaaten und
solchen, die den Eindruck erwecken, als seien sie gezwungen worden
mitzumachen. Bereits als der Euro eingeführt wurde, hätte ein großes
alarmierendes Geläut anheben müssen, weil die neue Währung nicht von
jeder Nation eingeführt wurde. Aufgabe der Union ist es
beispielsweise, den freien Kapitalverkehr sicherzustellen. Zwischen
Deutschland und Finnland ist der Kapitalverkehr wegen des Euros frei,
mit dem irgendwo dazwischen liegenden Dänemark aber nicht wirklich.
Die Dänen habe ihre Krone behalten. Da lief was schief. Das Problem
der Europäischen Union in den zurückliegenden Jahren war, dass die
Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten die Agenda dominierte. Vernachlässigt
wurde hingegen die Pflege der vorhandenen Mitgliedsstaaten und die
Qualität des europäischen Zusammenwirkens. Das rächt sich gerade.
Pressekontakt:
Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 (0) 365 Â / 77 33 11 13
redaktion@otz.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.02.2016 - 21:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1317846
Anzahl Zeichen: 2382
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Gera
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 509 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ostthüringer Zeitung: Jörg Riebartsch kommentiert: Sünden der Vergangenheit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ostthüringer Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Ostthüringer Zeitung
Westfalen-Blatt: zum OLG-Urteilsspruch zum Torunfall ...
Mit seinem Urteilsspruch hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung korrigiert, für die nicht nur Ehrenamtliche in Sportvereinen kein Verständnis hatten. An den Träger eines Ehrenamtes dürften »keine übersteigerten Anforderungen im Sinne einer Sicherheitsgarantie« gestellt werden, erklÃ
Schwäbische Zeitung: Joachim Gauck sagt es - Kommentar zu Gauck ...
Fast immer wenn dieser Bundespräsident sich zu Wort meldet, lohnt es sich genau zuzuhören. Da Joachim Gauck sich nicht um die Aufgeregtheiten der Tagespolitik kümmern muss, kann er dann reden, wenn er die Zeit für geboten hält. Ziemlich lange war nichts von ihm zu hören gewesen, als über
Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Erfolgreiche Revision gegen das Torurteil Hoffnung fürs Ehrenamt Dirk-Ulrich Brüggemann ...
Dass ehrenamtliche Vorstandsmitglieder und auch Organisatoren von Jugendfußballturnieren für Gefahren zur Verantwortung gezogen werden, die nicht einmal die Mitarbeiter des technischen Überwachungsvereins bemängelt hatten, hat zu Recht für einen Aufschrei der Empörung unter den Angehörige
Arbeitszeugnis - Wichtige Informationen zum Thema für Arbeitnehmer ...
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein so genanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Anders als das einfache Arbeitszeugnis enthält dieses mehr als nur eine Bestätigung der Beschäftigungszeit. So enthält das Zeugnis eine konkrete Beschreibung d




