Lücken im Versicherungsverlauf? - Sofort schließen, dann klappt´s auch mit der Rente! (AUDIO)
ID: 1317972
Anmoderationsvorschlag:
Betrifft: Klärung Ihres Kontos! Wer so einen Brief von der
Deutschen Rentenversicherung bekommt, sollte den nicht bloß abheften,
sondern ganz genau lesen. Denn da geht's um Lücken im
Versicherungsverlauf - und wer die nicht schließen kann, muss später
eventuell mit Einbußen bei der Rente rechnen. Helke Michael weiß, wie
Sie das verhindern können.
Sprecherin: Der erste Versicherungsverlauf flattert einem in der
Regel im Alter von 27 Jahren ins Haus. Vorausgesetzt, man hat dann
schon mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung
eingezahlt. Mit 43 gibt's dann den Zweiten - und den sollten Sie
besonders genau unter die Lupe nehmen, denn der...
O-Ton 1 (Dr. Dirk von der Heide, 0:21 Min.): "...ist die Grundlage
für die spätere Rentenberechnung. Er zeigt, welche Daten die
Rentenversicherung aus der eigenen Versicherungsbiografie gespeichert
hat. Man sollte nachschauen, ob alle Zeiten im Versicherungsverlauf
richtig gespeichert sind und ob eventuell Zeiten fehlen. Der
Versicherungsverlauf muss vollständig sein, damit wir dann später
auch die Rente richtig berechnen können."
Sprecherin: Sagt Dirk von der Heide von der Deutschen
Rentenversicherung und erklärt, warum es überhaupt Lücken im
Versicherungsverlauf geben kann.
O-Ton 2 (Dr. Dirk von der Heide, 0:30 Min.): "Normalerweise werden
der Rentenversicherung die meisten Versicherungszeiten automatisch
gemeldet. Es gibt aber auch Zeiten, die man selbst beantragen und
auch nachweisen muss. Für das Rentenkonto ist jeder Monat wichtig, es
zählen Zeiten der Berufstätigkeit, Zeiten, in denen man arbeitslos
war, Krankheitszeiten, der Wehrdienst, Kindererziehungszeiten oder
auch Ausbildungszeiten. Es geht dabei nicht allein um die Höhe der
Rente, sondern auch um die Frage, ob man überhaupt einen Anspruch auf
eine Rente hat, wenn man etwa nur kurz gearbeitet hat."
Sprecherin: Haben Sie eine oder mehrere Lücken entdeckt, dann
können Sie die im Rahmen der sogenannten Kontenklärung jetzt aber
noch schließen.
O-Ton 3 (Dr. Dirk von der Heide, 0:26 Min.): "Wenn Zeiten fehlen,
kann man das nachweisen durch Zeugnisse oder durch Bescheinigungen.
Die Nachweise sollte man dann zusammen mit dem ausgefüllten
Fragebogen zur Kontenklärung wieder an die Rentenversicherung
zurückschicken. Den Fragebogen bitte unbedingt auch dann
zurückschicken, wenn der Versicherungsverlauf keine Lücken oder
Fehler hat, denn damit bestätigen Sie uns die gespeicherten Zeiten.
Weitere Infos dazu finden Sie auch auf unserer Homepage
www.deutsche-rentenversicherung.de."
Abmoderationsvorschlag:
Wenn Sie noch Fragen dazu haben: Die Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen Ihnen gern
weiter. Die Adressen finden Sie im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de
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Datum: 08.02.2016 - 00:05 Uhr
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