Kündigung eines DSL-Vertrags bei Anbieterwechsel oder Umzug
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Nutzer müssen nicht selbst kündigen
Wenn die Verbraucher wissen, dass sie umziehen wollen, haben sie zwei Möglichkeiten: Sie können schauen, ob der bisherige Anbieter auch am neuen Wohnort den gewünschten Anschluss schaltet und nehmen diesen, wenn möglich, mit oder sie sehen sich frühzeitig nach einem passenden Tarif bei einem anderen Provider um. Der derzeitige Anbieter muss den Kunden aufgrund eines Wohnortwechsels nicht frühzeitig aus dem Vertrag lassen, kann aber aus Kulanz handeln. Dies ist jedoch vom jeweiligen Fall abhängig. "Wichtig ist: Wenn der Tarif mitgenommen wird, darf der Provider die Vertragslaufzeit nicht verlängern oder erneuern", sagt Frontzeck. Jedoch können bei einem Anschlusswechsel durch den Umzug einmalige Kosten entstehen, die aber nicht höher sein dürfen, als bei einem Neuanschluss. Somit müssen sich beide Parteien an die gesetzlichen Regelungen halten.
Kann der alte Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluss stellen, greift das Telekommunikationsgesetz (TKG). Hierdurch wird den Kunden eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten ermöglicht. Außerdem müssen die Nutzer wissen, ob die bestehende Festnetz-Nummer mit zum neuen Anbieter genommen werden soll, da die Portierung der Rufnummer bei diesem entsprechend angegeben werden muss. "Insgesamt lässt sich festhalten, dass die rechtzeitige Planung einer Kündigung beziehungsweise des Umzugs in Bezug auf den Internet-Zugang wichtig ist", erklärt Frontzeck. Nutzer, die den Aufwand nicht in Kauf nehmen wollen, sollten sich für einen DSL- oder VDSL-Tarif ohne Mindestvertragslaufzeit entscheiden. So können die Verbraucher auch flexibel auf neue Angebote reagieren. Bei der Suche nach einem passenden Tarif kann der Tarifrechner von teltarif.de weiterhelfen.
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Datum: 08.02.2016 - 11:56 Uhr
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