RWB Fonds: OLG Dresden bestätigt Urteil des LG Görlitz

RWB Fonds: OLG Dresden bestätigt Urteil des LG Görlitz

ID: 1319046

Das OLG Dresden bestätigt ein Urteil des Landgerichts Görlitz gegen einen Anlageberater wegen Fehlberatung bei einem RWB Global Market Fonds.



(firmenpresse) - München, den 10. Februar 2016. – Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 3. Februar 2016 ein Urteil des Landgerichts Görlitz gegen einen Anlageberater wegen Fehlberatung bestätigt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung Beteiligungen an mehreren RWB Global Market Fonds gezeichnet hatte. Die Mandantin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte geltend gemacht, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da sie nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin Klage beim Landgericht Görlitz ein.

Das Landgericht stellte in seinem Urteil vom 8. Juli 2015 fest, dass der Anlageberater – selbst, wenn er auf das Totalverlustrisiko hingewiesen hätte – dieses derart verharmlost habe, dass dies einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht gerecht werde. Deswegen habe sich der Anlageberater schadensersatzpflichtig gemacht.

Der Anlageberater legte trotz der Eindeutigkeit des erstinstanzlichen Urteils Berufung ein. Das Oberlandesgericht Dresden beraumte daraufhin eine mündliche Verhandlung an und wies in diesem Termin deutlich darauf hin, dass der Anlageberater seine Berufung wegen offensichtlich mangelnder Erfolgsaussichten zurücknehmen solle. Nachdem der Berater diesem Rat des Gerichts nicht nachgekommen war, wies das Oberlandesgericht die Berufung zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil.

Die Rechtsansicht des OLG Dresden und des Landgerichts Görlitz, wonach der Anlageberater die Klägerin nicht ausreichend über das Totalverlustrisiko aufgeklärt habe, verdeutlicht nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil für CLLB Rechtsanwälte erstritten hat. „Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.“



CLLB Rechtsanwälte kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen freie Anlageberater und Banken erstreiten.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 10.02.2016 - 10:37 Uhr
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