NOZ: CSU-Landesgruppenchefin nennt Seehofer-Äußerung "nicht glücklich"
ID: 1319248
"nicht glücklich"
Hasselfeldt: Aussage über Herrschaft des Unrechts in Deutschland
lädt zu Fehlinterpretation ein - Warnung vor "Kampf um Worte"
Osnabrück. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt hat Bayerns
Ministerpräsidenten Horst Seehofer (ebenfalls CSU) gegen Kritik
verteidigt, Aussagen über die "Herrschaft des Unrechts" in
Deutschland zugleich aber als "nicht besonders glücklich" bezeichnet.
In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag)
sagte Hasselfeldt, dem CSU-Vorsitzenden Geschichtsvergessenheit
vorzuwerfen, sei "Unsinn". Seine Formulierungen hätten keine
historischen Bezüge. "Horst Seehofer betont zugespitzt, was wir seit
Monaten fordern: eine Reduzierung der Flüchtlingszahlen und geordnete
Verfahren an den Grenzen inklusive Zurückweisungen", sagte die
Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag. Allerdings lade die
Äußerung des CSU-Chefs zu Fehlinterpretationen ein. " Wir alle
sollten uns nun aber nicht einen Kampf um Worte liefern, das hilft
niemandem und bringt uns der Lösung des Problems nicht näher",
unterstrich Hasselfeldt. Seehofer hatte von einer "Herrschaft des
Unrechts" gesprochen, weil Flüchtlinge ungehindert ins Land kommen
dürften. Als "Unrechtsstaat" hatte die CSU früher unter anderem die
DDR bezeichnet.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.02.2016 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1319248
Anzahl Zeichen: 1647
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 214 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NOZ: CSU-Landesgruppenchefin nennt Seehofer-Äußerung "nicht glücklich""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).