OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet bei Markenrechtsverletzungen nicht automatisch

OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet bei Markenrechtsverletzungen nicht automatisch

ID: 1319646

OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet bei Markenrechtsverletzungen nicht automatisch




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html
Verletzt ein Unternehmen das Markenrecht, haftet der Geschäftsführer dafür nicht automatisch. Das geht aus einem Urteil der OLG Düsseldorf vom 10. November 2015 hervor (Az.: I-20 U 26/15).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 18. Juni 2014 eine pauschale Haftung des Geschäftsführers bei unlauterem Wettbewerb im Unternehmen abgelehnt (Az.: I ZR 242/12). Der BGH hatte entschieden, dass der Geschäftsführer nur dann hafte, wenn er persönlich aktiv an den Wettbewerbsverstößen beteiligt war oder diese hätte verhindern müssen. Allein seine Organstellung und die allgemeine Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb begründen seine Haftung nicht.

In die Rechtsprechung des BGH fügt sich auch das Urteil des OLG Düsseldorf ein. Die Klägerin warf einem Unternehmen und seinem Geschäftsführer Markenrechtsverletzungen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html)ab. Das beklagte Unternehmen hatte Produkte der Klägerin vertrieben. Bei diesen Produkten hatte es die eingetragene Marke verwendet und zusätzlich neu etikettiert. Weder für den Vertrieb noch für die Neuetikettierung lag eine Erlaubnis des klagenden Unternehmens vor. Dieses klagte gegen das Unternehmen und dessen Geschäftsführer auf die Zahlung von Abmahnkosten, Rückruf und Vernichtung der betroffenen Artikel.

Das OLG Düsseldorf erkannte zwar eine Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb der mit Aufklebern versehenen Ware, stufte den Streitwert allerdings als deutlich niedriger ein. Eine Haftung des Geschäftsführers für die Markenrechtsverletzung erkannte der Senat nicht. Die Klägerin habe nicht die Voraussetzungen für eine persönliche Haftung des Geschäftsführers darlegen können. Allein der Umstand, dass er von dem Vertrieb Kenntnis hatte und diesen nicht unterband, begründe seine Haftung nicht. Zwar komme bei Kennzeichenverletzungen, anders als bei Wettbewerbsverstößen, auch die zivilrechtliche Haftung des Geschäftsführers als Störer in Betracht. Dies setzte aber voraus, dass der Geschäftsführer willentlich zur Verletzung beiträgt und zumutbare Verhaltenspflichten verletze, so das OLG. Dies sei im vorliegenden Fall nicht ersichtlich. Zumal die Frage, inwieweit eine Anzeige des Vertriebs erforderlich war, noch nicht höchstrichterlich geklärt ist.



Zur Durchsetzung und Abwehr von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen können sich Unternehmen an im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Tagesspiegel: Berlins Justizsenator Heilmann (CDU) warnt CSU vor einer Regierungskrise Redaktionsnetzwerk Deutschland: Einigung im Koalitionsstreit um Familiennachzug bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.02.2016 - 10:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1319646
Anzahl Zeichen: 2974

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 303 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet bei Markenrechtsverletzungen nicht automatisch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z