Patientenakten und Röntgenfilme als Faschingskonfetti
Neuer Daten-Skandal in Thüringen zeigt: Aufklärungsarbeit zur datenschutzgerechten Aufbewahrung und Entsorgung nötig
„Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, warum Patientendaten und Röntgenfilme einen hochsensiblen Umgang erfordern: Gelangen private Daten an die Öffentlichkeit, werden Persönlichkeitsrechte verletzt und der verantwortlichen Praxis oder Klinik drohen erhebliche Reputationsschäden bis hin zu empfindlichen Geldstrafen“, so Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung. Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte sind in Deutschland nicht nur zur sicheren Aufbewahrung von Patientenunterlagen und Röntgenbildern verpflichtet, sondern auch zur ordnungsgemäßen Vernichtung gemäß Bundesdatenschutz- und Kreislaufwirtschaftsgesetz. „Um dieser gesetzlichen Verwertungspflicht vollumfänglich nachzukommen, sollten medizinische Einrichtungen auf die Beratung und Betreuung von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben setzen, denn diese gewährleisten die Datensicherheit bis zur Vernichtung“, so Moreno weiter.
Seit über 30 Jahren am Markt, berät Schmidtentsorgung Abfall- und Datenschutzbeauftragte aus Krankenhäusern und Praxen in ganz Deutschland zum gesetzeskonformen Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten. Was viele medizinische Angestellte beispielsweise nicht wissen: Die Entsorgungspflicht besteht auch für Bestände aus Archiven, die aufgelöst werden, Kontroll- und Fehlaufnahmen beim Röntgen oder unbrauchbar gewordene Röntgenfilme. „Die Ereignisse in Dermbach zeigen uns, dass wir diese Arbeit kontinuierlich fortsetzen müssen – im Sinne unserer Kunden und deren Patienten“, resümiert Moreno.
Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Patientenakten und Röntgenbildern finden Sie unter www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de.
Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: mcm@schmidtentsorgung.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
roentgenfilmentsorgung
roentgenfilme
entsorgen
roentgenbilder
entsorgen
aktenvernichtung
vernichtung
akten
patientenakten
akten
vernichten
dokumente
daten
entsorgen
zertifiziert
sicher
umweltgerecht
bundesdatenschutzgesetz
bdsg
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir auf die Entsorgung und Verwertung von Röntgenfilmen sowie die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern nach BDSG spezialisiert. Zu unserem langjährigen Kundenkreis gehören Arztpraxen, Krankenhäuser, grafische Betriebe, Großhändler, Renten- und Versicherungsträger sowie Unternehmen aus Industrie und Handel.
Die Entsorgung kleinerer Mengen von Röntgenbildern gehört ebenfalls zu unserem Angebot. Mit unserer praktischen X-RAYBOX haben wir für Praxen, Labore und Kliniken ein zuverlässiges und zeitsparendes System entwickelt, das sich ideal für Kleinmengen bis 20 Kilogramm eignet.
Neben unserem Standort in Bremen haben wir in Deutschland Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Rhede.
Leistungen: Ankauf, Abholung, Entsorgung und Verwertung/Recycling von Röntgenfilmen/Röntgenbildern, Entsorgung von Kleinmengen, Aktenvernichtung, Datenträgervernichtung, Vernichtung von Festplatten und Platinen
Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info(at)agenda17.de
Datum: 11.02.2016 - 16:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1319976
Anzahl Zeichen: 2580
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Ärzte
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1008 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Patientenakten und Röntgenfilme als Faschingskonfetti"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schmidt + Kampshoff GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).