OLG München: Schadenersatzpflicht des GbR-Gesellschafters bei unberechtigtem Insolvenzantrag

OLG München: Schadenersatzpflicht des GbR-Gesellschafters bei unberechtigtem Insolvenzantrag

ID: 1320697

OLG München: Schadenersatzpflicht des GbR-Gesellschafters bei unberechtigtem Insolvenzantrag




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/bgb-gesellschaft-gbr.html
Stellt ein Gesellschafter einer GbR einen unberechtigten Insolvenzantrag, kann er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Das entschied das OLG München (Az.: 7 U 2177/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Beteiligten an dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München waren Gesellschafter einer GbR, auch BGB Gesellschaft (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/bgb-gesellschaft-gbr.html) genannt. Eine der Gesellschafterinnen hatte einen Insolvenzantrag für die GbR gestellt, dem vom zuständigen Insolvenzgericht stattgegeben wurde. Zwischen den Parteien war es nun strittig, ob der Insolvenzantrag überhaupt gerechtfertigt war oder ob die Gesellschafterin mit der Antragsstellung gegen ihre Treuepflicht verstoßen habe.

Nach detaillierter Beweisaufnahme stellte das OLG fest, dass die Verbindlichkeiten der GbR gegenüber Dritten eher gering waren und keinen Grund für einen Insolvenzantrag darstellten. Vielmehr hätten wohl interne Streitigkeiten unter den Gesellschaftern über die Vertretungsbefugnis zum Insolvenzantrag geführt. Vielmehr habe die Gesellschafterin mit der Stellung des Insolvenzantrags und der folgenden Auflösung der GbR die Erfüllung des Gesellschaftszwecks endgültig vereitelt. Sie habe damit die gesellschaftliche Treuepflicht verletzt und sich somit der Gesellschaft gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht, urteilte das OLG. Bestand für die Insolvenzantragstellung unter Berücksichtigung aller Umstände kein Anlass, so stellt sie eine die gesellschaftliche Treuepflicht verletzende und den Gesellschafter zum Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft verpflichtende Handlung dar, stellte das OLG klar.

Die GbR oder BGB Gesellschaft ist die einfachste Form einer Personengesellschaft und bietet auch entsprechenden Handlungsspielraum. Umso wichtiger ist es, dass die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag klare Absprachen treffen und verbindlich regeln. Nur so können spätere rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.



Besonders beachten sollten die Gesellschafter einer GbR, dass sie mit ihrem Privatvermögen auch persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Der einzelne Gesellschafter kann sowohl von der GbR als auch von Dritten in Anspruch genommen werden. Um Risiken zu minimieren und den Gestaltungsspielraum einer GbR effektiv zu nutzen, können im Gesellschaftsrecht kompetente Rechtsanwälte bei der Gründung und anderen rechtlichen Fragen hinzugezogen werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/bgb-gesellschaft-gbr.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  German Pellets GmbH insolvent Hartz IV - nur 5 % wehren sich gegen Sanktionen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.02.2016 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1320697
Anzahl Zeichen: 2913

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 450 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG München: Schadenersatzpflicht des GbR-Gesellschafters bei unberechtigtem Insolvenzantrag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z