Erben prägt (doch nicht)
Von Generation zu Generation: Wie Besitzübergabe eine Gesellschaft prägt – oder nicht
Anerbenrecht oder Realteilung – so lauten die beiden Fachbegriffe für zwei in der frühen Neuzeit üblichen Formen des Besitztransfers zwischen den Generationen. Wurde beim Anerbenrecht der ungeteilte Besitz an einen einzigen Nachkommen vererbt, so erfolgte bei der Realteilung eine Aufteilung unter den verschwisterten Nachkommen. Gravierende Einflüsse auf Heiratsverhalten, Bevölkerungswachstum und die gesellschaftliche Entwicklung galten bisher als logische Konsequenz der jeweiligen Erbgewohnheit –, doch wurden die Einflüsse nie wirklich empirisch untersucht. Hermann Zeitlhofer von der Universität Wien füllte diese Lücke anhand einer exemplarischen Studie für eine ländliche Region im südlichen Böhmerwald, deren Ergebnisse nun als Buch unter dem Titel "Besitzwechsel und sozialer Wandel" im Böhlau Verlag erschienen sind.
Besitzergreifend
Tatsächlich wurde in der Fachliteratur bisher zwar nur angenommen, dass Erbgewohnheiten eine prägende gesellschaftliche Wirkung hätten, dennoch reichten die darauf aufbauenden Behauptungen weit: so sollte eine ungeteilte Weitergabe des Besitzes zu mehr Abwanderung und zu einer stark polarisierten Gesellschaft geführt haben. Einigen wenigen Erben großer Besitztümer stünde unter diesen Bedingungen eine Heerschar an mittellosen Personen gegenüber, die beim Erbe leer ausgegangen waren. Die Realteilung hingegen hätte durch einen einheitlichen Kleinbesitz der Massen mehr Familiengründungen und so ein starkes Bevölkerungswachstum erlaubt. Für Zeitlhofer sind dies Schlüsse, die auf nicht belegten Vorannahmen in der Fachliteratur beruhen. "Wie sich anhand der von mir untersuchten Pfarre im südlichen Böhmerwald zeigt, greifen diese Schlussfolgerungen zu kurz. Nicht der Besitztransfer per se hatte diese Auswirkungen, sondern erst in Verbindung mit politischen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen ergaben sich entsprechende Folgewirkungen", fasst er die nun als Buch veröffentlichten Ergebnisse seines Projekts zusammen. Zeitlhofer untersuchte dabei insbesondere den Zeitraum zwischen den Jahren 1640 bis 1848, in dem im Untersuchungsgebiet das Prinzip der Unteilbarkeit der Güter bei Besitzweitergabe vorherrschte.
Erbe mit Kaufvertrag
Die Ergebnisse, die Zeitlhofer zu seinem Resümee bewegten, waren dabei durchaus überraschend – und stehen im Kontrast zu den aktuell in der Literatur dargestellten Annahmen. So wurden in der untersuchten Pfarre ländliche Anwesen prinzipiell – egal ob im Erbfall oder bei einem Verkauf – mittels Kaufvertrag übertragen. Eine Unterscheidung zwischen Erbe und Kauf ist im Nachhinein also nicht klar möglich. Aufbauend darauf belegte er, dass die Empfängergruppen bei der Weitergabe von Besitz über die Jahrhunderte stark variierten. Waren es im 17. Jahrhundert vordergründig Nicht-Verwandte, so waren es ab dem 18. Jahrhundert eher Familienmitglieder. Diese Entwicklung hatte gravierende Auswirkungen auf die Lebenswege der Geschwister, die vom Erbe ausgeschlossen waren. Gelang es ihnen im 17. Jahrhundert noch zu Haus- und Grundbesitz zu kommen, wurde dies aufgrund der zunehmenden Weitergabe innerhalb der Familie im 18. Jahrhundert immer weniger möglich. So waren diese Geschwister oft zu einem lebenslangen Dasein als besitzlose "Inwohner" (Mieter) gezwungen.
Spektrum statt Polarisierung
Neben den Grundbüchern der untersuchten Pfarre – die alle (!) Besitzerwechsel im Untersuchungszeitraum auflisten – dienten Zeitlhofer zahlreiche Steuerkataster und eine komplette Familienrekonstitution als Datenquellen für seine Studie. Insgesamt gelang es ihm so zu zeigen, dass trotz der strikt eingehaltenen Weitergabe von ungeteiltem Besitz in der Pfarre keine stark polarisierte Gesellschaft entstand. Zwar bildete sich neben der gleich bleibenden Anzahl an bäuerlichen Höfen auch eine Gruppe Landloser, doch stellte es sich heraus, dass daneben ein durchaus breit gefächertes Spektrum an Kleinbesitzern entstand. Ursächlich dafür waren zahlreiche Möglichkeiten, die einen Landerwerb auch abseits der Erbfolge ermöglichten. Die gesellschaftliche Entwicklung lief also keinesfalls so monokausal ab, wie es die bisherigen Annahmen vermuten hatten lassen.
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