Deutsche Verrechnungsstelle AG jetzt Mitglied des Deutschen Factoring-Verbands
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Mit Jahresbeginn ist die Deutsche Verrechnungsstelle AG (DVS AG) als 27. Mitglied dem Deutschen Factoring-Verband beigetreten, der maßgeblichen Interessensvertretung der hiesigen Factoring-Branche.

(firmenpresse) - Köln - Mit Jahresbeginn ist die Deutsche Verrechnungsstelle AG (DVS AG) als 27. Mitglied dem Deutschen Factoring-Verband beigetreten. Der Verband ist die maßgebliche Interessensvertretung der deutschen Factoring-Branche, allein im ersten Halbjahr 2015 hatten dessen Mitglieder einen Umsatz von knapp über 100 Mrd. Euro erwirtschaftet. Als spezialisierter Anbieter erweitert die DVS AG die Verbandsperspektive um Branchenkenntnis für die Zielgruppen Rechtsanwälte, Kfz-Sachverständige und Steuerberater. "Wir erwarten auf nationaler wie europäischer Ebene ein zunehmendes Maß an Regulierung. Da ist es von Vorteil, wenn ein möglichst breites Spektrum der deutschen Factoring-Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit mit einer Stimme spricht", erklärte Jan Pieper, Gründer und Vorstand der DVS AG.
Das Kölner Unternehmen bietet seit 2004 Factoring in der Durchführungsform einer Verrechnungsstelle an. In dieser Zeit konnte Pieper gemeinsam mit seinem Mitgründer und Vorstandskollegen Sven Ries bereits intensive Erfahrung im Bereich der Regulierung sammeln: Gegen den Widerstand einzelner Rechtsanwaltskammern hatte die DVS AG mit der Marke AnwVS (anwvs.de) das Geschäftsmodell der Verrechnungsstelle für Rechtsanwälte eingeführt und im Markt etabliert. "Nach einer Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung im Jahr 2008 wurden letzte Zweifel an der Zulässigkeit durch den Gesetzgeber beseitigt", fasst Pieper zusammen.
Nachfolgend wurde dann die Marke KfzVS (kfzvs.de) aufgebaut, die sich speziell an Kfz-Sachverständige und Kfz-Werkstätten richtet. Über die StBVS Steuerberater Verrechnungsstelle (stbvs.com), die auf die Deutsche Verrechnungsstelle AG als Service- und Vertriebspartner setzt, profitieren darüber hinaus seit Mai 2014 auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von der Expertise der Gesellschaft. Aus berufsrechtlichen Gründen werden dabei Teile des Angebots durch eine partnerschaftlich verbundene, zum Factoring ebenfalls zugelassene Anwaltsgesellschaft erbracht.
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Datum: 15.02.2016 - 14:00 Uhr
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