Testament nachträglich ändern

Testament nachträglich ändern

ID: 1321368

Testament nachträglichändern




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html
Wer sein Testament ändern oder widerrufen möchte, sollte einige Regeln beachten, damit die ursprünglich getroffenen letztwilligen Verfügungen tatsächlich unwirksam werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Testament (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html)kann privat handschriftlich oder vom Notar verfasst werden. Soll das handschriftliche Testament geändert oder widerrufen werden, weil sich die Lebensumstände geändert haben und z.B. andere Erben eingesetzt werden sollen, ist darauf zu achten, dass diese Änderungen auch unmissverständlich und eindeutig sind. Ansonsten kann es immer wieder zu Streitigkeiten unter den Erben kommen. Gibt es Zweifel an dem geänderten Testament, kann es dazu kommen, dass das ursprüngliche Testament wirksam bleibt, auch wenn dies möglicherweise nicht im Sinne des Erblassers ist.

Daher sollten bei der Änderung bzw. dem Widerruf eines Testaments einige Regeln beachtet werden. Immer wieder kommt es vor, dass der Erblasser mehrere Testamente hinterlässt. In der Praxis ist grundsätzlich das jüngste Testament wirksam. Die Angabe des Datums ist schon alleine deshalb unerlässlich. Dennoch lassen mehrere Testamente häufig auch Interpretationsspielräume zu. Dabei kann es z.B. um die Frage gehen, ob es sich bei dem neuen Testament lediglich um Ergänzungen handelt oder ob das ursprüngliche Testament in seiner Gänze geändert werden sollte. Handschriftliche Einfügungen oder durchgestrichene Textpassagen können zur Unübersichtlichkeit und Zweifeln an den Verfügungen führen. Ratsamer ist es, das Testament komplett neu zu verfassen und ältere Testamente zu vernichten.

Schwieriger gestaltet sich die Änderung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments bzw. Berliner Testaments. Hier müssen beide Partner die Änderungen verfügen. Möchte nur ein Partner sich von den gemeinschaftlichen Verfügungen lösen, muss er den Widerruf notariell erklären und den Widerruf dem anderen Partner zustellen. Ist der Partner verstorben, ist eine Änderung des gemeinschaftlichen Testaments nur noch schwer möglich. Dazu müssten bereits entsprechende Regelungen in dem gemeinschaftlichen Testament vereinbart werden.



Mit einem Testament oder Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge umgangen und der Nachlass unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen nach dem Willen des Erblassers geregelt werden. In Fragen rund um das Testament können im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht Der Tagesspiegel: Sichere Herkunftsstaaten - Koenigs verteidigt Kretschmann
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.02.2016 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1321368
Anzahl Zeichen: 2776

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 498 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Testament nachträglich ändern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z