Sturz beim Skifahren kein Arbeitsunfall
Zur Vorsicht bei der Teilnahme an vermeintlichen betrieblichen Veranstaltungen mahnt der Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK. Nicht bei jeder Aktivität im Kollegenkreis ist man automatisch gesetzlich unfallversichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt zwar auch für die Teilnahme an Tagungen, die in einem beruflichen Zusammenhang stehen. Allerdings sind - wie im Betrieb selbst – nicht die Unfälle erfasst, die privaten bzw. eigenwirtschaftlichen Interessen dienen (Stichwort Raucherpause). Vielmehr hängt der Schutz davon ab, ob ein Unfallereignis in einem inneren oder sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit eines Angestellten gestanden hat und vom Tagungsprogramm mit umfasst war. Ansonsten besteht, wie im Falle des Skifahrens, kein Versicherungsschutz.
Aus den vorgenannten Kriterien der Rechtsprechung, so der DFK, müsse sich aber im Umkehrschluss ergeben, dass sportliche Betätigungen dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen können, wenn sie – beispielsweise bei einem „Überlebenstraining“ für Manager – konkret zum Tagungsinhalt und Zweck der Veranstaltung gehören und nicht nur bei deren Gelegenheit ausgeübt werden. Ansonsten müsse man, so der DFK, leider genau auf den Kontext der Veranstaltung schauen und sich ggfs. schriftlich die verpflichtende Teilnahme bestätigen lassen. „Dieser Fall zeigt, dass unser Unfallversicherungsrecht sich leider immer wieder als lebensfremd erweist und den Versicherten mit schwierigen Abgrenzungsfragen im Regen stehen lässt“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende des Führungskräfteverbandes Dr. Ulrich Goldschmidt die aktuelle Rechtslage. „Innerhalb einer dienstlichen Veranstaltung nach versicherten und nichtversicherten Teilen zu differenzieren, ist für den sozialrechtlichen Laien kaum möglich. Hier brauchen wir eine großzügige Regelung, die am besten vom Gesetzgeber und nicht erst von den Gerichten kommen sollte und einen umfassenden Versicherungsschutz sicherstellt“, so Goldschmidt weiter.
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Datum: 16.02.2016 - 14:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 16.02.2016
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