Börsen-Zeitung: Pflicht zum Widerstand, Kommentar zur Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen EZB-Anleihekäufe von Stephan Lorz
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Aushöhlung der Demokratie befürchten, auf jeden Fall aber einen
Angriff auf das Budgetrecht des Bundestages konstatieren. Auf der
anderen Seite die Vertreter von Bundesregierung und Bundestag, die
den Klägern unterstellen, ein Schreckensbild zu malen, das der
Realität in keinster Weise entspricht, die einer Verniedlichung der
Risiken das Wort reden, weil ansonsten Stimmungen geweckt würden,
welche die Stabilität der Eurozone untergraben. Kurz: Die gestrige
mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen
EZB-Anleihekaufprogramm unterscheidet sich kaum von jener aus dem
Jahr 2013, als es um die gleiche Klage ging.
Dabei hatten sich die Bundesverfassungsrichter seither längst ein
Urteil gebildet und das auch kundgetan: Sie sind der Auffassung, dass
die Ankündigung der EZB, im Notfall unbegrenzt Anleihen von
Krisenstaaten aufkaufen zu wollen, weit über ihr geldpolitisches
Mandat hinausgeht, in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten eingreift
und gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung verstößt.
Warum also die Wiederholung? Der neuerliche Verhandlungstermin ist
schon deshalb gerechtfertigt, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH)
inzwischen weitgehend zugunsten der EZB entschieden hat. Das hat die
Ausgangslage grundlegend verändert. Die Karlsruher Richter haben
jetzt erst recht keine andere Möglichkeit mehr, als die
Verfassungswidrigkeit des EZB-Beschlusses festzustellen.
Schließlich hat der EuGH der Notenbank quasi einen Freifahrtschein
gegeben. Die EZB darf selber entscheiden, wie weit sie mit ihrem
Instrumentarium gehen will, sofern sie ihre Beschlüsse irgendwie als
geldpolitisch notwendige Handlung bemäntelt. Eine Kontrolle, ob das
der Wahrheit entspricht, findet nicht statt. Die Europarichter sehen
sich dazu gewissermaßen außerstande. Der EZB wurde damit die
Kompetenzkompetenz verliehen, was die verfassungsrechtlichen
Grundsätze der Eurozone regelrecht persifliert. Verfassungsjuristen
sprechen von einer unbegrenzten Generalermächtigung statt der bisher
auf der Grundlage parlamentarischer Akte begrenzten
Einzelermächtigung.
Angesichts dieser Entwicklung wird der Widerstand der Notenbanker
als Hüter der Verfassung zur Pflicht. Europafreundlich ist
schließlich nicht nur, wer alle Entwicklungen in Brüssel und
Luxemburg abnickt, wie in Teilen der Politik insinuiert, sondern
auch, wer die europarechtliche Grundlagen vor deren Erosion schützt.
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Datum: 16.02.2016 - 20:45 Uhr
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