Fernsehanwaltswoche vom 9.2.2016 u. a. zur Strafbarkeit von Lügnern & Badeverbot für Flüchtlinge
ID: 1322396
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe behauptete den Tod eines Flüchtlings. Der Fall sorgte für erhebliche öffentliche Unruhe in einer Zeit, in der die Berliner Flüchtlingspolitik ohnehin bereits massiv in der Kritik steht. Die Tat des Mannes bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Die Verbreitung falscher, die Öffentlichkeit aufwiegelnder, Tatsachen ist in Deutschland - anders als zum Beispiel in Österreich - straflos. Lügen an sich sind hier nicht strafbar. Ist das in Ordnung?
Beate Tschäpe, ihre fünf Verteidiger und zigtausend Kommentatoren:
Im NSU-Prozess hat Beate Tschäpe nun fünf Verteidiger und vermutlich mindestens zwei verschiedene Verteidigungsstrategien. Wo geht die Reise hin? Sind solche Verfahren sinnvoll? Sind sie rechtsstaatlich geboten? Darf man solche Verfahren als Unbeteiligter überhaupt kommentieren?
Badeverbot für Flüchtlinge vom Hausrecht gedeckt?
In den letzten Wochen haben einige Betreiber von Schwimmbädern, Diskotheken und anderen Einrichtungen Hausverbote für Flüchtlinge verhängt. Sind solche Hausverbote zulässig? Gilt vielleicht auch hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Wann gilt das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz? Können etwaige Ungleichbehandlungen möglicherweise gerechtfertigt sein? Geht eventuell das Hausrecht des Betreibers vor?
Urteil der Woche: Landgericht Frankenthal zu Barbarenschatz
Das Landgericht Frankenthal hat einen Hobbyarchäologen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil dieser den Fund des so genannten Barbarenschatzes (wertvolle Gold- und Silberstücke) den Landesbehörden nicht angezeigt hatte. Dazu war er gesetzlich verpflichtet. Ist das nicht ungerecht? Ohne den Archäologen läge der Schatz doch noch im Boden?
9.2.2016
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Datum: 18.02.2016 - 09:15 Uhr
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