Verstößt die Nierenlebendspende gegen das Transplantationsgesetz?

Verstößt die Nierenlebendspende gegen das Transplantationsgesetz?

ID: 1323139
(ots) - Zumindest ist eine juristisch-ethische
Diskussion dazu überfällig, meint die Interessengemeinschaft
Nierenlebendspende e. V. (IGN e. V.) im Rahmen ihres nächsten
Newsletters.

Der Februar-Newsletter der IGN e. V. wird in der nächsten Woche
(8. KW) den Verlust der Nierenfunktion durch eine Nierenlebendspende
thematisieren. Beleuchtet wird dies aus drei unterschiedlichen
Blickwinkeln:

- medizinisch
- medizinrechtlich
- versicherungsrechtlich

Das Fazit ist für die IGN e. V. eindeutig. Der Nierenverlust und
der Nierenfunktionsverlust durch eine Nierenlebendspende führen immer
zur Behinderung und häufig zur Erwerbsminderung. Aber auch wenn bei
guten Nierenwerten nach der Spende sich zunächst keine spürbaren
Einschränkungen einstellen, muss im weiteren Lebensverlauf mit
steigenden Risiken und späterer Niereninsuffizienz gerechnet werden.

Für die IGN e. V. ist es fraglich, ob diese Fakten mit dem Gebot
der "voraussichtlichen" Nichtschädigung durch das
Transplantationsgesetz übereinstimmen. Ist eine Nierenlebendspende
grundsätzlich rechtwidrig? Zumindest ist eine juristisch-ethische
Diskussion dazu überfällig, meint die IGN e. V.

Ein weiteres Thema des Newsletters ist eine interdisziplinäre
Studie, die vor ca. 10 Jahren in Deutschland (Universitätsklinikum
Essen) durchgeführt wurde. Die Ergebnisse zur Gesundheit der
Nierenlebendspender sind erschreckend und doch kommt die Studie zu
dem Schluss, dass die Spende vertretbar sei. Die IGN e. V. hat die
Daten zusammengestellt und fragt auch hier, warum sind diese
Ergebnisse nicht in die Aufklärung der potentiellen
Nierenlebendspender mit eingeflossen?

Am Ende des Newsletters wird auf zwei Gerichtstermine hingewiesen.
In beiden Fällen geht es um Klagen gegen Kliniken wegen fehlerhafter


Aufklärung und Behandlung.

Der Newsletter kann hier bestellt werden:
http://www.nierenlebendspende.com/meta/newsletter/



Pressekontakt:
Ralf Zietz, 1. Vorsitzender,
Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V., 27321 Thedinghausen,
Fon: 04204-685478, Email: ralf.zietz@nierenlebendspende.com,
Internet: www.nierenlebendspende.com.

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Datum: 19.02.2016 - 11:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



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