Bildungsurlaub - Eine Sprachreise als Weiterbildungsmaßnahme
Bildungsurlaub ist der gesetzliche Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit. Die Sprachreise muss demnach aus der eigenen Tasche bezahlt werden, jedoch ist man während dieser Tage beurlaubt und bekommt so seinen Lohn fort gezahlt.
Möchte man den Anspruch auf Weiterbildung nun in Form einer Sprachreise antreten, so empfiehlt es sich, sich ebenfalls frühzeitig darum zu kümmern. Nachdem eine Sprachschule gewählt wurde, muss diese dem Kunden nach der Buchung eine Buchungsbestätigung aushändigen, die er seinem Arbeitgeber vorlegt. Erst nach Vorlage dieser Bestätigung wurde der Arbeitgeber offiziell informiert. Jedes Bundesland hat andere Bestimmungen wie lange dies im Voraus geschehen muss, in der Regel muss der Arbeitgeber vier bis sechs Wochen vor Antritt der Sprachreise informiert sein.
Hinweis: In jedem Bundesland werden die Regelungen zur Anerkennung eines Bildungsurlaubes anders gehandhabt. Maßgeblich für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist nicht der Wohnort, sondern das Bundesland, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. In zwölf von sechzehn Bundesländern besteht ein Recht auf Bildungsurlaub. Wenn das eigene Bundesland keinen Bildungsurlaub kennt, (aktuell sind Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen nicht dabei) lohnt es sich, beim Arbeitgeber nachzufragen. Oft sind Arbeitgeber bereit, die Bildungsurlaubsbescheinigungen anderer Bundesländer zu akzeptieren, inklusive Gehaltsfortzahlung für die Dauer des Bildungsurlaubs.
Weitere Infos und Tipps zum Bildungsurlaub: http://www.bildungsdoc-auslandsaufenthalt.de/auslandsaufenthalte/bildungsurlaub
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AP: Horst Rindfleisch
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01307 Dresden-Blasewitz
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Datum: 22.02.2016 - 15:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Private Weiterbildung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.02.2016
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