GRP Rainer: Bewertung des Einzelfalls bei Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
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GRP Rainer: Bewertung des Einzelfalls bei Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

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Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung muss für jeden Mandanten maßgeschneidert sein. Nur dann ist eine korrekte Bewertung des Einzelfalls möglich.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) wegen Steuerhinterziehung ist für viele Betroffene nach wie vor der einzige Ausweg, um einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung zuvorzukommen. Allerdings gibt es für die Selbstanzeige keine Lösung von der Stange. Die spezifischen Umstände eines jeden Einzelfalls müssen genau erfasst und bewertet werden, um eine maßgeschneiderte Selbstanzeige erstellen zu können. Nur wenn alle steuerrelevanten Vorgänge fehlerfrei und vollständig erfasst sind, kann die Selbstanzeige auch strafbefreiend wirken. Darüber hinaus muss sie auch rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wurde.
Auch bei einer fehlgeschlagenen Selbstanzeige ist noch nicht alles verloren. Denn sie kann sich immer noch strafmildernd auswirken. Für die Festlegung des Strafmaßes ist auch die Bewertung des Einzelfalls notwendig. Um ein möglichst geringes Strafmaß zu erreichen, sollten Betroffene sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte wenden und eine genaue Strategie festlegen. Eine effiziente Verteidigung kann im Zweifelsfall den Unterschied zwischen einer Geldstrafe und einer Haftstrafe ausmachen. Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass schon bei einer Hinterziehungssumme von 50.000 Euro eine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß vorliegt und eine Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Dabei ist dieses Strafmaß nicht bindend, sondern eine Richtschnur. Letztlich ist das Strafmaß von der Bewertung des Einzelfalls abhängig.
Damit eine Selbstanzeige nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, sollte sie nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Denn die Anforderungen an die Selbstanzeige sind hoch und vom Laien kaum zu erfüllen. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige misslingt und eine Verurteilung droht.
Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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Datum: 23.02.2016 - 10:10 Uhr
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