Caritas gegen neunmonatiges Arbeitsverbot für Flüchtlinge
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"Schnelle Integration in Arbeitsmarkt ist Schlüssel für Inklusion"
"Eine möglichst frühe Integration in die Arbeit dient nicht nur den Geflüchteten, sondern vor allem unserer Gesellschaft und Wirtschaft", so Holuscha-Uhlenbrock. Verzögere sich die Möglichkeit auf Sprachbildung und Qualifikation zu lange, verstreichen für die Betroffenen oft wertvolle Jahre. Denn für die spätere berufliche Integration seien gute Sprachkenntnisse, eine berufliche Ausbildung und Nachqualifizierung entscheidend.
Die Caritasdirektorin betonte, dass Integrationsmöglichkeiten nicht als "eine Art Preis für den erhaltenen Aufenthaltsstatus" gewährt werden sollen. Derzeit hängt es vom ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel ab, ob Flüchtlinge Zugang zu Arbeit und beruflicher Ausbildung erhalten. Es gibt eine Vielzahl von Aufenthaltstiteln. Verschiedene Rechtsänderungen erhöhten seit 2014 noch die Chancen, damit Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten. Das im Herbst 2015 erlassene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz schränkte diese Möglichkeiten und Fördermaßnahmen wieder massiv ein. Derzeit macht die Bundesregierung eine Bleibeperspektive stark von der Staatsangehörigkeit abhängig. "Aber auch von den Geflüchteten, die nicht dieser bevorzugten Gruppe angehören, werden am Ende sehr viele als international Geschütze oder Geduldete hier bleiben", so Holuscha-Uhlenbrock. So werden beispielsweise Menschen aus Afghanistan eine geringe Bleibeperspektive zugesprochen, letztendlich blieben im vergangenen Jahr aber 48 Prozent in Deutschland.
Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney hatte gefordert, das Arbeitsverbot für Asylbewerber auf neun Monate zu erhöhen. Damit solle der Zugang zum Arbeitsmarkt keinen zusätzlichen Anreiz für Flüchtlinge darstellen, um ausgerechnet in Deutschland Asyl zu suchen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 24.02.2016 - 11:10 Uhr
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