Insolvenz der German Pellets GmbH: Staatsanwaltschaft ermittelt
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Insolvenz der German Pellets GmbH: Staatsanwaltschaft ermittelt

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Die Insolvenz der German Pellets GmbH wird auch mehr und mehr zum Fall für die Staatsanwaltschaft. Wie der NDR berichtet, sind Anzeigen wegen Unterschlagung und Betrug eingegangen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rund 260 Millionen Euro Anlegergelder stehen bei der insolventen German Pellets GmbH (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/german-pellets-gmbh.html) im Feuer. Inzwischen beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft Rostock mit dem Unternehmen in Wismar. Wie der NDR online berichtet, sind dort Anzeigen wegen Unterschlagung und Betrug eingegangen. Die Ermittlungen stehen allerdings noch am Anfang.
Unterdessen gibt es von der vorläufigen Insolvenzverwalterin weitere schlechte Nachrichten für die rund 12.000 Anleger. Denn die Kassen des Unternehmens sind offenbar so gut wie leer. Mit einer Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens sei Ende April oder Anfang Mai zu rechnen, heißt es. Für die Anleger wird es dann wichtig sein, ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ob angesichts der schlechten Nachrichten mit einer hohen Insolvenzquote zu rechnen ist, ist allerdings zweifelhaft. Voraussichtlich müssen die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen. Daher sollten sie sich nicht nur auf das Insolvenzverfahren verlassen, sondern auch weitere rechtliche Schritte prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Um die finanziellen Verluste für die Anleger abzuwenden, kann auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz geprüft werden. Die Ansprüche können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler bzw. Berater richten.
So könnten sich Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung ergeben, wenn die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder fehlerhaft waren und deshalb dazu geführt haben, dass der Anleger sich ein falsches Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage gemacht hat. Ebenso hätten die Anleger in den Anlageberatungsgesprächen umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken nicht erwähnt oder nur unzureichend dargestellt, kann das Ansprüche auf Schadensersatz begründen.
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Datum: 25.02.2016 - 11:00 Uhr
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