Versicherungsbeginn – Spartipp Rückdatierung spart Beiträge
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Bei vielen Versicherern wird man versicherungstechnisch am 1. Januar ein Jahr älter, egal, ob man erst im Mai oder September Geburtstag hat“, erklärt GVI-Präsident Siegfried Karle. Deshalb rät der Fachmann, mit dem Versicherer abzuklären, ob eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns noch auf den Dezember möglich ist, um den laufenden Versicherungsbeitrag zu senken. „In manchen Fällen können durch das versicherungstechnisch jüngere Eintrittsalter erhebliche Beiträge gespart werden, welche teilweise zwei Jahresbeiträge betragen“, gibt Siegfried Karle als Spartipp weiter.
Weitere Informationen zum Spartipp „Rückdatierung Versicherungsbeginn“ zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ oder „Risikolebensversicherung“ und worauf alles beim Abschluss dieser Versicherungen zu achten ist, finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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Datum: 22.01.2020 - 10:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1325627
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-913320
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.01.2020
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