Darlehen jetzt widerrufen: Widerrufsrecht bei Altverträgen erlischt am 21. Juni 2016

Darlehen jetzt widerrufen: Widerrufsrecht bei Altverträgen erlischt am 21. Juni 2016

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Darlehen jetzt widerrufen: Widerrufsrecht bei Altverträgen erlischt am 21. Juni 2016




(firmenpresse) -
Verbraucher, die ihr Darlehen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)noch widerrufen und von den nach wie vor niedrigen Zinsen profitieren möchten, sollten jetzt handeln. Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Schon geringe inhaltliche oder formale Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung können dazu führen, dass der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Die Folge ist, dass die betroffenen Darlehensverträge auch heute noch widerrufen werden können. Eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank muss dann nicht gezahlt werden. Im Gegenteil: Bei Darlehen die unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst wurden, besteht häufig die Möglichkeit, sich dieses Entgelt von der Bank zurückzuholen.

Allerdings müssen Verbraucher damit rechnen, dass Banken und Sparkassen den Widerruf nicht anerkennen und sich darauf berufen, dass das Widerrufsrecht bereits verwirkt oder treuwidrig ausgeübt worden sei. Dieser Argumentation haben aber verschiedene Gerichte inzwischen den Boden entzogen und verbraucherfreundlich entschieden. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung lässt sich das Darlehen in vielen Fällen widerrufen. Typische inhaltliche Fehler in Widerrufsbelehrungen sind z.B. missverständliche Angaben zum Fristbeginn oder auch die Verwendung von Fußnoten.



Für Verbraucher ist es nicht immer leicht zu erkennen, ob sie ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Zur Überprüfung ihrer Widerrufsbelehrung und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche können sie sich an einen im Bankrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

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Datum: 26.02.2016 - 10:05 Uhr
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