Beratung zur Pflege verbessern

Beratung zur Pflege verbessern

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(ots) - Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat
heute einen Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege vorgestellt,
der Politik und Praxis eine lange vermisste Grundlage für die
Weiterentwicklung von Beratungsangeboten bietet.

Pflegerische Versorgung findet in Deutschland überwiegend in
Familien statt. Um pflegende Angehörige zu unterstützen und zur
Stabilisierung der häuslichen Pflege beizutragen, kommt Beratung in
der Pflege eine zentrale Rolle zu. Doch trotz ihrer erheblichen
Bedeutung ist das Beratungsangebot kaum überschaubar und die Qualität
der Beratungsangebote in Deutschland höchst unterschiedlich. Ein
zentraler Grund dafür ist, dass es bisher an einer allgemeingültigen
konzeptionellen Grundlage für Inhalte, Qualitätsanforderungen sowie
Dokumentation und Auswertung von Beratungsangeboten in der Pflege
fehlte. Vor diesem Hintergrund hat das ZQP heute nach zweijähriger
Erarbeitung einen Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege
vorgelegt.

Dieser bietet Politik und Praxis einen validen Ausgangspunkt für
die Weiterentwicklung und die Bewertung der Qualität von Beratung in
der Pflege. Anhand von Qualitätsbereichen legt der Qualitätsrahmen
konkrete Qualitätsanforderungen an die Beratungsangebote fest. Zudem
könnten die Ergebnisse beispielsweise für die Erarbeitung der im
Pflegestärkungsgesetz II vorgesehenen bundesweit einheitlichen
Pflege-Beratungsrichtlinie genutzt werden.

Der Qualitätsrahmen wurde im Auftrag des ZQP unter Federführung
von Prof. Dr. Andreas Büscher, Hochschule Osnabrück, erstellt. An der
Entwicklung des Qualitätsrahmens waren Vertreter des
Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des AOK-Bundesverbands, des
Verbands der Ersatzkassen e. V., des MDK Bayern, der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, des


Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V., des
Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Bundesverbands e. V. und
des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. zentral beteiligt.

"Gute Beratung ist der Schlüssel zu einer guten Pflege. Ist das
Beratungsangebot gut, haben pflegedürftige Menschen bessere Chancen,
möglichst lange gut versorgt im eigenen Zuhause zu leben.
Voraussetzung ist, dass feststeht, was gute Beratung in der Pflege
leisten muss. Darauf gibt der heute vorgelegte Qualitätsrahmen
Antworten. So kann er zur Verbesserung des Beratungsangebots
beitragen", erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandvorsitzender des ZQP.

Der Qualitätsrahmen umfasst sechs Abschnitte. Neben der Festlegung
von Zielen, werden Begriffe, die im Beratungskontext verwendet
werden, definiert, so zum Beispiel Information, Aufklärung, Beratung
und Schulung. Qualitätskriterien werden unter anderem für
Rahmenbedingungen, Kompetenzen der Berater und den Beratungsprozess
beschrieben. Der Beratungsprozess wird als das zentrale Element von
Beratung herausgestellt. Das Ergebnis sollte offen und für den
Ratsuchenden transparent sein. Die Prozessschritte und Ergebnisse
sind zu dokumentieren. Verlauf und Abschluss des Beratungsprozesses
sowie Beratungsbeziehung sollten systematisch ausgewertet werden.

Das ZQP plant den Qualitätsrahmen als eine übersichtliche
Verbraucherversion bis Mitte des Jahres herauszugeben.

Mehr zum ZQP-Qualitätsrahmen finden Sie auf www.zqp.de

Zum Hintergrund

Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Beratung
pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen eine wichtige Rolle
bei der Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements zugeschrieben.
Die gesetzlichen Ansprüche zur Beratung werden seit Jahren
vielfältiger. Mit dem 2008 verabschiedeten
Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurde ein Rechtsanspruch auf
Pflegeberatung festgeschrieben und wichtige Impulse für den
bundesweiten Ausbau einer Beratungsinfrastruktur gesetzt. Im zweiten
Pflegestärkungsgesetz wurde festgelegt, dass der GKV-Spitzenverband
bis zum 31. Juli 2018 eine bundeseinheitliche, fachlich fundierte und
unmittelbar verbindliche Richtlinie für die Pflegeberatung nach § 7a
des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI erarbeiten muss.



Pressekontakt:
Torben Lenz
Tel.: 030 275 93 95 - 15
E-Mail: torben.lenz@zqp.de

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Datum: 29.02.2016 - 11:39 Uhr
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