VW gerät im Abgasskandal weiter unter Druck

VW gerät im Abgasskandal weiter unter Druck

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VW gerät im Abgasskandal weiter unter Druck




(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html
VW gerät im Abgasskandal wieder massiv unter Druck. Offenbar ist ein internes Schreiben aufgetaucht, dass dafür spricht, dass die Aktionäre zu spät über die Manipulationen informiert wurden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 18. September 2015 wurde bekannt, dass Volkswagen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html)bei rund 500.000 Dieselfahrzeugen in den USA die Abgaswerte manipuliert hat. Einige Tage später räumte der Konzern ein, dass weltweit bei etwa elf Millionen Fahrzeugen die Manipulations-Software eingebaut sei. Nach dem Kurssturz der VW-Aktie wurde auch die Finanzaufsicht BaFin aktiv und prüft, ob es mögliche Unregelmäßigkeiten rund um den Handel mit VW-Aktien gibt und Volkswagen seine Anleger möglicherweise zu spät informiert hat.

Die Untersuchungen der BaFin sind ebenso wenig abgeschlossen wie die internen Untersuchungen bei VW. Nun gibt es allerdings neue Hinweise, dass die VW-Führungsspitze über die Abgasmanipulationen und die Untersuchungen der US-Umweltbehörde schon früher Bescheid wusste. Nach einem Bericht der Bild am Sonntag soll der ehemalige Vorstandschef schon am 4. September 2015 in einem kurzen Brief informiert worden sein. Unklar ist, ob dieses Schreiben noch an weitere Vorstandsmitglieder ging. Die Hinweise, dass die VW-Führungsspitze schon vor dem 18. September von den Abgasmanipulationen wusste, verdichten sich jedenfalls. Für die Anleger ist das die entscheidende Frage. Sie haben durch den Kurs-Verfall der VW-Aktie viel Geld verloren. Für die Schadensersatzansprüche ist entscheidend, wann VW von den Manipulationen wusste und die Anleger hätte informieren müssen. Kursrelevante Informationen müssen unmittelbar als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht werden. Offenbar ist VW dieser Pflicht nicht nachgekommen und dürfte sich daher gegenüber den Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht haben.



Klagen auf Schadensersatz können in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gebündelt werden. Ein sog. KapMuG-Verfahren ist in etwa vergleichbar mit den bekannten Sammelklagen in den USA. Die Klagen werden gebündelt und die Ansprüche der Kläger verbindlich im Musterverfahren geregelt. GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet entsprechende Schadensersatzklagen für VW-Aktionäre vor.

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Datum: 02.03.2016 - 11:55 Uhr
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