Südwest Presse: KOMMENTAR · VW
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KOMMENTAR · VW
Bitterer Beigeschmack Ein scharfes Schwert ist die sogenannte
Sachmängelhaftung im deutschen Recht nicht. Darauf hat das
Landgericht Bochum im Zivilprozess um die Rückgabe eines
manipulierten VW-Diesel abgehoben. Den VW-Konzern dürfte diese
Rechtsauslegung beruhigen. Der Autobauer kann seine Rückrufaktionen
fortsetzen. Nach ersten Tests umgerüsteter Volkswagen, steigt der
Spritverbrauch durch die neue Software nur leicht an. Auf dem
Rollenprüfstand hält der nachgebesserte VW Amarok sogar die
Abgas-Grenzwerte ein. Auf der Straße bleibt er hingegen schuldig, was
die Diesel-Werbung zumindest bisher verspricht. Bleibt ein bitterer
Beigeschmack für VW. Wenn stimmt, was der Kläger sagte, findet sein
Auto keinen Käufer zum angemessenen Preis.
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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
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Datum: 02.03.2016 - 19:02 Uhr
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