LG Köln entscheidet für Thor Steinar gegen erneutes „Aufklärungsbuch“ gegen „rechts“
Der Verlag Kiepenheuer & Witsch aus Köln verbreitet seit dem 1.09.09 das sogenannte "Buch gegen Nazis".
Bei dem vorgenannten Buch handelt es sich um ein Kooperationsprojekt der „Bundeszentrale für politische Bildung“, der „ZEIT“ und der „Amadeu Antonio Stiftung“. Herausgeber und Hauptautoren sind Toralf Staud, Autor für die ZEIT und Mitinitiator von netz-gegen-nazis, sowie Holger Kulick, Redakteur von mut-gegen-rechte-gewalt der Amadeu Antonio Stiftung.
Die Mediatex GmbH hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch erreicht, daß in dem „Buch gegen Nazis“ mit Bezug zu dem alten Logo der Marke „Thor Steinar“ zukünftig folgende Behauptung nicht mehr aufgestellt werden darf: „Die Rechtssprechung darüber ist bis heute nicht einheitlich, in einigen Bundesländern darf es nicht öffentlich gezeigt werden.“

(firmenpresse) - Dem Rechtsstreit war eine Abmahnung an den Verlag vorausgegangen. Kiepenheuer & Witsch weigerte sich die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben, worauf ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung von der Mediatex GmbH beim Landgericht Köln eingereicht wurde.
Mit dem Urteil vom 21.10.2009 und nach mündlicher Verhandlung wurde nun dem Verlag Kiepenheuer & Witsch untersagt, „Das Buch gegen Nazis“ der Autoren Holger Kulick und Thoralf Staud, in der noch nicht gedruckten Originalausgabe 2009, in den Verkehr zu bringen, ohne den oben genannten Satz entfernt oder unleserlich gemacht zu haben. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € fällig.
Die 28. Zivilkammer sah es als erwiesen an, daß es sich bei den beiden zitierten Aussagen in dem Satz um falsche Tatsachenbehauptungen zu Lasten der Mediatex GmbH handele, die zu unterlassen seien.
Der Verlag Kiepenheuer & Witsch hatte sich mit der unverständlichen Auffassung verteidigt, die beiden, die Mediatex GmbH verletzenden Aussagen seien Meinungsäußerungen. Dieser Sichtweise konnte sich das Landgericht nicht anschließen und befand, daß es sich um Tatsachenbehauptungen handele, die im Übrigen falsch seien. Weder sei die Rechtsprechung erkennbar uneinheitlich, noch sei festzustellen, daß das Zeigen des alten Logos der Mediatex GmbH in einigen Bundesländern strafbewehrt sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wieder einmal sind zu Lasten der Mediatex GmbH und der von betriebenen Marke "Thor Steinar" Journalisten ihrer Sorgfaltspflicht bei der Recherche, bewußt oder unbewußt nicht nachgekommen. Den Schaden entsprechender ehrverletzender Behauptungen, ob gewollt oder ungewollt trägt jedenfalls die Mediatex GmbH mit ihrer Marke „Thor Steinar“. Ob man sich der Hoffnung hingeben kann, daß sich dies noch einmal ändert ist fraglich. Jedenfalls wird sich die Mediatex GmbH auch künftig gegen jede Form diffamierender Berichterstattung zur Wehr zu setzen wissen.
Für die Mediatex GmbH, Rainer Schmidt
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Datum: 04.11.2009 - 11:17 Uhr
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