HCI MS City of Guangzhou: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
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HCI MS City of Guangzhou: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

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Über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou wurde am Amtsgericht Lüneburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 56 IN 16/16). Anlegern droht der Totalverlust.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Insolvenz des Schiffsfonds HCI (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html) MS City of Guangzhou ist schon so etwas wie eine Pleite mit Ansage. Seit Jahren befindet sich der 2007 aufgelegte Schiffsfonds in einer wirtschaftlichen Schieflage. Schon 2011 wurde Sanierungskapital benötigt und auch zwei Jahre später wurden die Anleger aufgefordert, weiteres Kapital zu investieren, um einen Notverkauf des Containerschiffs zu verhindern. Nun steht am Ende doch die Insolvenz der Fondsgesellschaft. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 29. Februar die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS "City of Guangzhou" angeordnet.
Für die Anleger, die sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen konnten, verlief die Beteiligung an dem Schiffsfonds ohnehin enttäuschend. Die prospektierten Ausschüttungen wurden nicht erreicht und statt der erhofften Renditen müssen sie nach der Insolvenz sogar den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Um finanzielle Verluste abzuwenden, können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
In den Anlageberatungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als sichere Kapitalanlage dargestellt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um spekulative Geldanlagen. Das bekamen viele Anleger bereits schmerzhaft zu spüren. Im Zuge der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die nur allzu oft in der Insolvenz und mit hohen Verlusten für die Anleger endeten. Denn sie erwerben mit den Schiffsfonds in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) verschwiegen hat.
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Datum: 04.03.2016 - 11:00 Uhr
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