Fachanwälte bilden sich 27,7 Stunden pro Jahr fort
Nur Fachanwälte trifft eine sanktionierte Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung. Sie müssen sich nach § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) jährlich in einem Umfang von 10 Stunden fortbilden. Lediglich jeder achte Fachanwalt belässt es bei diesen Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, um einen einmal verliehenen Fachanwaltstitel weiterhin führen zu dürfen. Mehr als 60% der Fachanwälte investieren mindestens 20 Stunden pro Jahr in ihre Fortbildung, fast 10% sogar mehr als 40 Stunden. Eine gegenwärtig diskutierte Erhöhung der Fortbildungsverpflichtung für Fachanwälte von zehn auf 15 Stunden pro Jahr wird rund ein Viertel der Fachanwälte zwingen, ihre Fortbildung zu intensivieren: 22,4% der befragten Fachanwälte bilden sich gegenwärtig weniger als 15 Stunden pro Jahr fort. Eine ebenfalls diskutierte Verdopplung der Fortbildungspflicht auf mindestens 20 Stunden würde 39% aller Fachanwälte zwingen, mehr Zeit auf ihre berufsbegleitende Weiterbildung zu verwenden.
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Datum: 04.11.2009 - 19:25 Uhr
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